Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Wichtiger HInweis an Eltern!
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft.

Die Neuausstellung oder Verlängerung des Kinderreisepasses ist noch bis Ende dieses Jahres möglich.

Für die Verlängerung oder Neuausstellung eines Kinderreisepasses bringen Sie bitte ein Passfoto und den alten Kinderausweis mit. Ein gültiger Kinderreisepass, kann noch bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Ab 01.01.2024 ist nur noch die Ausstellung eines Personalausweises oder richtigen Reisepasses möglich.
Die Dokumente haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Die Gebühren hierfür lauten wie folgt:

Personalausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80€
Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50€

Achtung: Die Dokumente werden über die Bundesdruckerei bestellt und nicht von der Verwaltung ausgestellt, wodurch sich der Ausstellungszeitraum verlängert.

Bei Fragen stehen die KollegInnen aus dem Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung.

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