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Pressemitteilung: Straßensperrung der Winterleitenstraße

Pressemitteilung

Sperrung der GVS Winterleitenstraße

Ab 18.03.2024 bis voraussichtlich 30.06.2024 wird die Gemeindeverbindungsstraße Winterleitenstraße in Pressath für den gesamten Verkehr (einschließlich Rad- und Fußgängerverkehr) auf Grund von Straßensanierungsarbeiten gesperrt.
Für weitere Informationen und Fragen steht das Bauamt der Stadtverwaltung (09644/92090) zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.

Notariatstermine im Rathaus Pressath - März

Bekanntmachung der Stadt Pressath

Die nächsten Außensprechtage der Notarin Frau Stefanie Tafelmeier in Pressath finden am

Mittwoch, den 13.03.2024
Mittwoch, den 27.03.2024

im Rathaus Pressath (Dostlerhaus - Trauungszimmer) zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr statt.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 09645 / 60191-0 ist erforderlich.

Bitte nutzen Sie den hinteren Eingang des Dostlerhauses.
Parken können Sie direkt auf dem Parkplatz hinter dem Dostlerhaus.

Vermietung Gemeindewohnung

01.03.2024 | Trabitz

Vermietung Gemeindewohnung

Die Gemeinde Trabitz hat in der Kurbersdorfer Straße 1 in Trabitz eine Wohnung (ca. 78 qm) zu vermieten.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: ankundigung-wohnungsvermietung.pdf

Energienutzungsplan Pressath

Energienutzungsplan für Steinbühl und Dießfurt
12.02.2024 | Pressath

Energienutzungsplan Pressath

Der Stadtrat der Stadt Pressath hatte beschlossen, einen Energienutzungsplan erstellen zu lassen.
Dieser Plan, der von der Bayerischen Staatsregierung ausdrücklich empfohlen wird, soll Kommunen einen strukturierten Einstieg in die Energiewende ermöglichen beziehungsweise auch dessen Fortführung optimieren. Der Energienutzungsplan wird als Grundlage für künftige energiepolitische Entscheidungen dienen.
In einer Bestandsanalyse werden die Strukturen der Energieversorgung, der aktuelle Verbrauch und mögliche Einspar- und Erzeugungsmöglichkeiten untersucht. Als Schwerpunktthemen wird der Aufbau eines Nahwärmeversorgungsnetzes im Stadtteil Steinbühl und der Dorfgemeinde Dießfurt untersucht.
Ein weiterer Punkt, welches im Rahmen des ENP durchgeführt wird, ist die Erstellung eines Konzepts für die energetische Sanierung des ehemaligen Feuerwehrhauses in Dießfurt.

hier klicken -> final_abschlussbericht-enp-pressath_uberarbeitet-1.pdf

Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Zur vollständigen Pressemitteilung:
022_2024_42_a_start-des-mikrozensus-2024.pdf

Beginn Grüngutsaison 2024

30.01.2024 | Trabitz

Beginn Grüngutsaison 2024

Die Grüngutsammlung bzw. Grüngutannahme steht in diesem Jahr wieder ab Samstag, den 24.02.2024 zur Verfügung.
Dies gilt für die Gemeinde Trabitz.

„Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig dort kompostiert werden können, darf die Ermäßigung nicht beantragt werden. Gleiches gilt, wenn ein Hausmeisterdienst die Grundstückspflege übernimmt und die Grün- und Gartenabfälle abgefahren werden. Ggf. muss ein anschlusspflichtiger Bürger seine früher abgegebene Eigenkompostiererklärung widerrufen. Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wer-
den.“

Beginn Grüngutsaison 2024

30.01.2024 | Pressath

Beginn Grüngutsaison 2024

Die Grüngutsammlung bzw. Grüngutannahme steht in diesem Jahr wieder ab Montag, den 26.02.2024 zur Verfügung.
Dies gilt für die Stadt Pressath.

„Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig dort kompostiert werden können, darf die Ermäßigung nicht beantragt werden. Gleiches gilt, wenn ein Hausmeisterdienst die Grundstückspflege übernimmt und die Grün- und Gartenabfälle abgefahren werden. Ggf. muss ein anschlusspflichtiger Bürger seine früher abgegebene Eigenkompostiererklärung widerrufen. Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wer-
den.“

Aufruf zur Beteiligung am Bürgerhaushalt 2024

*Mitmachen & gewinnen bis 31.03.2024*
29.01.2024 | Pressath

Aufruf zur Beteiligung am Bürgerhaushalt 2024

Rückblick 2023
Im letzten Jahr wurden folgende verschiedene Vorschläge eingereicht:

1. Platz – Erweiterung der Spielgeräte am Spielplatz Steinbühl
Dieser Vorschlag wurde von Fr. Martina Malek eingereicht und mit 100 €uro in Form von Pressather Einkaufsgutscheinen prämiert.
Es wurde im Stadtrat beschlossen im Jahr 2024 verschiedene Spielgeräte anzu-schaffen. Fr. Malek wurde gefragt, inwieweit Sie die Zusammenarbeit mit den „Eltern vom Steinbühl“ mitgestalten möchte. Fr. Malek hat sich hier bereits mit Eltern und Kinder zusammengesetzt und einige Vorschläge erstellt. Hierzu hatten wir be-reits einen ersten Termin im Rathaus.
Das soll aber noch nicht alles sein, was an diesem Spielplatz geplant ist. Gedacht wird, den Platz als Gesamtes einer Generalsanierung zu unterziehen. Hierzu wurden bereits erste Anfragen an Förderstellen gestellt und Kontakt zu Planern aufgenommen.

2. Einbau von Bremsschwellen in Dießfurt
Der Vorschlag wurde von Hr. Richard Hohl eingereicht. Prämiert wurde dieser Vor-schlag mit 75 €uro in Form von Pressather Einkaufsgutscheinen. Mögliche Standorte von Bremsschwellen wurden vom Bauausschuss in Augenschein genommen.
Der finale Standort in der Pechhofer Straße wird noch festgelegt.
Der Vorschlag wurde zur Umsetzung freigegeben. Die Schwellen werden bestellt und werden im Frühjahr eingebaut.

3. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an der Nordseite der KiesiBeach
Dieser Vorschlag wurde von Hr. Reinhard Neumann eingereicht und mit 50 €uro prämiert. Nach der Besichtigung durch den Bauausschuss mit Freigabe wurde noch eine Polizeiliche Stellungnahme angefordert. Anschließend konnte die Umsetzung erfolgen. Natürlich wird an dieser Stelle zukünftig auch die Einhaltung der Geschwindigkeit überwacht werden.

Nicht verwirklichen können wir den Vorschlag in Pressath ein Schwimmbad oder ein Schwimmbecken zu bauen.

Die „Erinnerung an die Seidenbaugeschichte“ in Pressath werden wir aufgreifen, ebenso die Anregung eines Weges entlang der ehemaligen Stadtmauer. Dieser Weg kann im Rahmen der Idee der „Geschichtswege in Pressath“ eines Tages mit umgesetzt werden.

An dem Bürgerhaushalt können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pressath und der zugehörigen Ortschaften beteiligen und Vorschläge einreichen, die sich zum Beispiel mit der Gestaltung der Stadt, Anschaffungen für die Stadt, behinder-ten- und seniorengerechten Maßnahmen, Maßnahmen für Kinder und Jugendliche etc., befassen.
Eure Vorschläge werden geprüft und finanziell bewertet. Sollte es umsetzbar sein, werden wir entsprechende Haushaltsansätze in den Haushalt 2024 mit aufnehmen.
Bitte macht Vorschläge, für welche die Stadt zuständig ist. Bitte keine „Schmarrn-Vorschläge einreichen, denn unter allen ernsthaften Einreichungen werden wir die am besten bewerteten Vorschläge mit Einkaufsgutscheinen im Wert von 100,- €, 75,- € und 50,- € prämieren.

Wie werden wir den Bürgerhaushalt abwickeln?
Ihr gebt eure Vorschläge ab.
Einreichungsschluss ist der 31.03.2024.

Wir prüfen!
Wir prüfen die Sinnhaftigkeit – die Zuständigkeit der Stadt – die Umsetzbarkeit in finanzieller und technischer Hinsicht – die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit – die Folgekosten.
Bei Notwendigkeit und Rückfragen werden wir einen gemeinsamen Termin im Rathaus vereinbaren und ihr werdet direkt in die Entscheidungsfindung mit eingebun-den.

Wir veröffentlichen und entscheiden!
In einer öffentlichen Sitzung werden die Maßnahmen veröffentlicht, vorgestellt und besprochen.

Teilnahmebedingungen
Es gibt keine Altersbeschränkung. Ausgenommen sind Beschäftigte in der Verwal-tung und im Bauhof sowie Mitglieder des Stadtrates und unsere Ortssprecher.
Die Zahl der Vorschläge pro Person wird auf zwei Vorschläge begrenzt. Nicht ge-wertet werden Vorschläge, welche sowieso schon Teil des Haushaltes sind. Nicht gewertet werden Vorschläge, die auf Personen- oder Vereinsförderung abzielen. Die Vorschläge sollen sich auf Verbesserungen für die Stadt oder die Gestaltung der Lebenssituation von Bevölkerungsgruppen beziehen.

Teilnahmeformular:
10-vgaktuell-01-2024-stadt-pressath-burgerhaushalt-seite-2-formular.pdf

Der VGAktuell Februar - März 2024 ist da

Erneuerung der Übergangskonstruktionen an der Brücke NEW8 über die Haidenaab und DB bei Zintlhammer

Hiermit informieren wir über nachfolgende Vorankündigung des Staatlichen Bauamts zur Erneuerung der Übergangskonstruktionen an der Brücke NEW8 über die Haidenaab und DB bei Zintlhammer vom 25.03.2024 - 17.05.2024:

vorankundigung-staatliches-bauamt-brucke-haidenaab.pdf

Kontakt bei Wasserrohrbrüchen

11.01.2024 | Pressath

Kontakt bei Wasserrohrbrüchen

An folgende Nummern können Sie sich wenden:
Wasserversorgung Pressath
0151 / 580 65 901 oder
0151 / 580 65 902

Amt-Stunden Gemeinde Trabitz Januar 2024 - Juni 2024

Die aktuelle Bekanntmachung zu den Amt-Stunden der Gemeinde Trabitz finden Sie hier
trabitz.de/gemeinde-burger/bekanntmachungen

Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischereiprüfung in Bayreuth

Das Fischereizentrum Oberfranken bietet folgende Vorbereitungslehränge zum Fischereischein im April 2024 an:
informationen-fischereischein-vorbereitungslehrgange.pdf (Bitte klicken)

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Wichtiger HInweis an Eltern!
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft.

Die Neuausstellung oder Verlängerung des Kinderreisepasses ist noch bis Ende dieses Jahres möglich.

Für die Verlängerung oder Neuausstellung eines Kinderreisepasses bringen Sie bitte ein Passfoto und den alten Kinderausweis mit. Ein gültiger Kinderreisepass, kann noch bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Ab 01.01.2024 ist nur noch die Ausstellung eines Personalausweises oder richtigen Reisepasses möglich.
Die Dokumente haben für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Die Gebühren hierfür lauten wie folgt:

Personalausweis vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80€
Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50€

Achtung: Die Dokumente werden über die Bundesdruckerei bestellt und nicht von der Verwaltung ausgestellt, wodurch sich der Ausstellungszeitraum verlängert.

Bei Fragen stehen die KollegInnen aus dem Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung.

Blickpunkt-Auge Beratungsstunde II Termine 2024

Nachfolgend finden Sie die Termine der Blickpunkt-Auge Beratungsstunde für das Jahr 2024 im Rathaus Pressath:

  • 16.01.2024
  • 19.03.2024
  • 14.05.2024
  • 16.07.2024
  • 17.09.2024
  • 19.11.2024

von 10:00 - 12:00 Uhr

Bitte mit Anmeldung!
Berater: 0151/46132403

Notariatstermine im Rathaus Pressath - 1. HJ 2024

Bekanntmachung der Stadt Pressath

Die voraussichtlichen Außensprechtage der Notarin Frau Stefanie Tafelmeier in Pressath finden im 1. Halbjahr 2024 wie folgt statt (Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten)

Mittwoch, den 03.01.2024
Mittwoch, den 17.01.2024
Mittwoch, den 31.01.2024

Mittwoch, den 14.02.2024
Mittwoch, den 28.02.2024

Mittwoch, den 13.03.2024
Mittwoch, den 27.03.2024

Mittwoch, den 10.04.2024
Mittwoch, den 24.04.2024

Mittwoch, den 08.05.2024
Mittwoch, den 22.05.2024

Mittwoch, den 05.06.2024
Mittwoch, den 19.06.2024

Im Rathaus Pressath (Dostlerhaus - Trauungszimmer) zwischen 16:00 Uhr und 17:30 Uhr.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 09645 / 60191-0 ist erforderlich.

Bitte nutzen Sie den hinteren Eingang des Dostlerhauses.
Parken können Sie direkt auf dem Parkplatz hinter dem Dostlerhaus.

Änderung der Taxitarifordnung im Landkreis Neustadt a.d. Walnaab

Mit Veröffentlichung des Amtsblatt Nr. 14 des Landkreises Neustadt an der Waldnaab wird auch die Änderung über Beförderungsentgelte mit Taxen bekannt gemacht.
Die neuen Preise können dem nachfolgenden Amtsblatt entnommen werden:

amtsblatt-nr-14-vom-14102022.pdf

Quelle: https://www.neustadt.de/landkreis-aktuelles/amtsblaetter/amtsblatt-2022/

Ferienprogramm des Kreisjugendring Neustadt a. d. WN

Sehr geehrte Damen und Herren,

für unsere Aktionen in den Pfingstferien haben wir noch ein paar Plätze frei.

Wer sich schnell anmeldet, kann gerne noch mit uns an folgenden Veranstaltungen teilnehmen:

Was piept hier? Vogelstimmenkurs mit der LBV-Kreisgruppe
am 04. Juni und 08. Juni 2022 für Kinder ab 7 Jahren
kostenlos gibt es Anleitung, Spaß und Betreuung

Lost, Climb & Jump - Adrenalin pur
am 13. Juni 2022 am Untreusee/Hof für Kinder von 7 - 12 Jahren
33 € für Busfahrt, Eintritte, Ausrüstung, Verpflegung und Betreuung

Tagesfahrt zum „Palm Beach“
am 14. Juni 2022 nach Stein bei Nürnberg
für Kinder ab 10 Jahren, Jugendliche und Familien 27 € Kinder/Jugendliche,
37 € Erwachsene für Busfahrt, Eintritt und Betreuung

Tagesfahrt zum Freizeitparadies „Bayern-Park“ nach Reisbach
am 15. Juni 2022 für alleinreisende Kinder ab 10 Jahren,
Jugendliche und Familien 29 € Kinder/Jugendliche,
34 € Erwachsene für Busfahrt, Eintritt und Betreuung

Alle weiteren Aktionen und Infos gibt`s natürlich auch auf unserer Homepage
oder telefonisch (09602-792900)!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Kreisjugendring Neustadt a.d. Waldnaab

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bay-ern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Ei-gentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Fi-nanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grund-steuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann auf-gepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grund-stückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegeben-heiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022

bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter
www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt re-gistrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unter-stützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089 – 30 70 00 77

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte sehen Sie aufgrund der Men-ge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhän-gig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.

Weitere Informationen finden Sie auch in diesen beiden Flyern:

grundsteuerreform-in-bayern-faq.pdf

grundsteuerreform-in-bayern-flyer.pdf

Kinderferienbetreung 2022 - Bündnis für Familie Neustadt-Weiden

Flyer der Ferienbetreuungsangebote 2022
30.03.2022 | VG

Kinderferienbetreung 2022 - Bündnis für Familie Neustadt-Weiden

Das "Lokale Bündnis für Familie Neustadt-Weiden" hat auch für das Jahr 2022 einen Flyer erstellt, der die Ferienbetreuungsangebote bzw. die Ansprechpersonen in den jeweiligen Kommunen im Landrekeis und der Stadt Weiden zusammenfasst.

Flyer: 220323_buendnis_flyer_ferienbetreuung_2022_web.pdf

Ferienbetreuung 2022 - wann und wo? - Bündnis für Familie Neustadt - Weiden

Besuch Rathaus

11.03.2022 | VG

Besuch Rathaus

Besuch der Verwaltungsgemeinschaft Pressath

Die Verwaltungsgemeinschaft Pressath hat zu den üblichen Öffnungszeiten seine Pforten für die Bürger geöffnet.
Die Besuche während den Öffnungszeiten sind jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. In allen Bereichen sind die Sachbearbeiter vorab telefonisch oder per Mail zur Terminvereinbarung zu kontaktieren.
Die einzelnen Telefonnummern findet man über die Homepage oder über die Telefonzentrale 09644/9209-0.

Wenn Sie einen Termin haben, können Sie sich am rückwärtigen Eingang des Rathauses (Brücke zum Parkplatz) melden, sie werden dort vom jeweiligen Sachbearbeiter abgeholt.
Ein Einlass erfolgt ausschließlich nach der 3G–Regel. Die entsprechenden Nachweise sind unaufgefordert vor Einlass in das Dienstgebäude vorzuzeigen.

Während des ganzen Aufenthalts in den Dienstgebäuden ist eine FFP-2 Maske zu tragen. Bitte halten Sie die Abstandsregeln ein und vermeiden Sie Personenansammlungen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Öffnung Grüngutcontainer am 25.02.2022

Beginn der Grüngutentsorgung im Jahr 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

das Schnipseln, Schneiden, Pflanzen in den Gärten kann wieder beginnen.
Die Freude auf den Frühling ist groß.

Für das Entsorgen der Grüngutabfälle wird unser Grüngutcontainer wieder geöffnet.
Bitte beachtet hierzu die Pressemitteilung unseres Landratsamtes.

Wir werden unseren Grüngutstandort ab dem 25. Februar 2022 wieder öffnen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Blog unseres Bürgermeisters (BBB).

Euer Bürgermeister

G7- Ausschreibung Landratsamt

Vom 26. bis 28. Juni 2022 findet auf Schloss Elmau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen der G7-Gipfel 2022 statt. Die sichere Durchführung und die Bewältigung dieses Ereignisses stellt auch die Verwaltung vor Ort vor besondere Herausforderungen.

Für das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen suchen wir ab sofort
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter (m/w/d) der 2. und 3. Qualifikationsebene zur Unterstützung bei der Durchführung des G7-Gipfels
im Wege der Abordnung bzw. Zuweisung befristet bis 30.06.2022 in Vollzeit oder Teilzeit
Ihre Aufgabenschwerpunkte
 Unterstützung beim rechtlichen Vollzug des Gesundheitsschutzes
 Unterstützung beim Vollzug des Versammlungsrechts / Schadensausgleich
Ihr Profil
 Beamtin oder Beamter (m/w/d) des nichttechnischen Verwaltungsdienstes der 2. oder 3.Qualifikationsebene oder
 Tarifbeschäftigte (m/w/d) im öffentlichen Dienst mit Beschäftigtenlehrgang I bzw. II oder Diplom-Jurist/in (m/w/d)
 Gute Fähigkeiten in der Auslegung und im Vollzug von Rechtsvorschriften
 Grundkenntnisse im Vollzug der Eingriffsverwaltung
 Teamfähigkeit, Stressstabilität, lösungsorientierte Problembehandlung und Kommunikationsfähigkeit
 Idealerweise Kenntnisse im Rechtsvollzug des Lebensmittel- oder Veterinärwesens / Gesundheitswe-sens oder im Versammlungsrecht
Wir bieten
 die Mitwirkung in einem engagierten Team bei der Vorbereitung und Durchführung einer im Berufsle-ben einmaligen Großveranstaltung
 bei Interessentinnen und Interessenten (m/w/d) von anderen Diensherren bzw. Arbeitsgebern im öf-fentlichen Dienst die Erstattung der Personalkosten einer vorübergehenden Abordnung oder Zuwei-sung nach vorheriger Absprache
 flexibles Arbeiten von Ihrer Stammbehörde aus oder im Homeoffice; die Tätigkeit in Präsenz ist aber jederzeit gerne möglich (dann unter Gewährung etwaiger Auslagen nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen)
 als weitere mögliche Einsatzbehörde neben dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auch den Markt Garmisch-Partenkirchen oder die Gemeinde Krün

Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Interessensbekundung, möglichst bis 05.02.2022, mit beigefügtem Le-benslauf an
bewerbungen@reg-ob.bayern.de

Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilen Ihnen gerne Herr Zahler im Bereich Gesundheitsschutz, Tel.: 08821/ 751-341 und Herr Mangold im Bereich Versammlungsrecht / Schadensausgleich, Tel.: 08821/ 751-446.
Bei Fragen zum formalen Ablauf steht Ihnen gerne Herr Fiedler unter Tel.: 089 2176-2560 zur Verfügung.

Die Regierung von Oberbayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen (m/w/d). Wir be-grüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinen (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachli-cher Leistung bevorzugt eingestellt.

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet Z2.1-31
Maximilianstraße 39
80538 München

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 DSGVO

Neue Baxi Broschüre

10.01.2022 | VG

Neue Baxi Broschüre

Die aktuellen Fahrpläne, Tarife und viele weitere Infos zum BAXI finden Sie unter folgenden Link:

https://www.new-baxi.de/

BRK Pressath - Corona Testzentrum ab Januar 2022

Corona Testmöglichkeiten ab Januar 2022:

testzentrum-pressath-v1.5.pdf

Offener Brief des Bürgermeisters

23.12.2021 | Pressath

Offener Brief des Bürgermeisters

Offener Brief des Bürgermeisters der Stadt Pressath

Liebe Pressatherinnen,
liebe Pressather,

in den Sozialen Medien wird derzeit zu „Spaziergängen“ aufgerufen, um Missmut gegenüber den aktuellen Corona-Maßnahmen und der deutschen Impfpolitik kundzutun. Hierzu möchte ich als Bürgermeister einige Punkte klarstellen, welche die Stadt Pressath betreffen.

Unser Hoheitszeichen, das Pressather Stadtwappen, wurde widerrechtlich verwendet. Ich werde hier Maßnahmen einleiten und Anzeige erstatten.
Bei „Spaziergängen“ solcher Art handelt es sich nicht um eine „angemeldete Demonstration“. Sie müssen nicht von der Stadt Pressath genehmigt werden.
Sollten Personen teilnehmen, die ein öffentliches Amt bekleiden, so handeln diese als Privatpersonen und nicht im Namen der Stadt.

In meiner Funktion als Stadtoberhaupt, aber auch als Bürger der Stadt Pressath, distanziere ich mich vehement von diesen „Spaziergängen“.

Dies ist meine Meinung:

Dass wir heute unsere Meinung äußern dürfen und in Frieden leben können, verdanken wir unseren Vorfahren, unseren Eltern und den politischen Freunden, die unsere Gesellschaft nach dem Krieg wieder aufgebaut haben.
In einer Diktatur – wie aktuell in Belarus – haben die Menschen diese Freiheiten nicht. Demonstrieren bedeutet dort, verhaftet und gefoltert zu werden.

Wir alle kennen die Bilder von sogenannten „Spaziergängen“ aus den Nachrichten. Jetzt sind sie auch bei uns. Pressath ist keine Insel und kein Paradies – abseits von allem anderen.

Beim letzten „Spaziergang“ standen viele Mütter und Väter mit ihren Kindern für ihre persönliche Meinung bezüglich der aktuellen Corona-Maßnahmen und Impfpolitik ein, was in Deutschland durch den Art. 5 Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt ist. Doch hierzu möchte ich eine Frage stellen, die für mich wichtig ist: Muss man seine Kinder grölenden Menschen aussetzen oder schaut man sich lieber zusammen mit seinen Kindern das Weihnachtsmärchen im Park an?
Der Aufruf jetzt mit Trillerpfeifen und Trommeln Krawall zu machen, der begleitet wird von Menschen, die rechte Parolen rufen, hat nichts mit einem „friedlichen Weihnachtspaziergang“ zu tun.

Diese Aktionen zu verharmlosen ist verkehrt. Sie hochzupuschen ebenfalls.
Eine gute Demokratie kann vieles aushalten.

Jeder, der an diesen „Spaziergängen“ teilnimmt, muss sich aber die Frage gefallen lassen, vor wessen Karren er sich spannen lässt.
Wer mit dem rechtspolitischen Spektrum nicht in einen Topf geworfen werden will, darf sich auch nicht hinter ihren Transparenten und Parolen versammeln.

Das Recht, diese Fragen zu stellen, habe ich im Rahmen meiner Meinungsfreiheit als Bürger. Als Bürgermeister der Stadt Pressath nehme ich das Recht und die Pflicht meine Stadt zu schützen in Anspruch.

Ich wünsche Euch allen ein schönes Weihnachtsfest und viel Glück, Zuversicht und Gesundheit für unser gemeinsames Neues Jahr.
Ich freue mich auf das kommende Jahr, auf spannende Projekte, die wir gemeinsam angehen, und auf tolle Gespräche und viele Begegnungen.

Euer
Bernhard Stangl

  1. Bürgermeister der Stadt Pressath

Amtsblatt Nr. 42 vom 15.12.2021 des Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab

Abschied vom alten Kindergarten

23.11.2021 | Trabitz

Abschied vom alten Kindergarten

Abschied vom alten Kindergarten

Ein Stück Gemeindegeschichte verschwindet: Am 13. Dezember soll der alte Trabitzer Kindergarten abgebrochen werden. Wer nostalgische Erinnerungen an seine dort verbrachte Zeit auffrischen möchte oder das 40 Jahre alte Gebäude überhaupt noch nie von innen gesehen hat, hat hierzu am kommenden Samstag, 27. November, von 11 bis 15 Uhr bei einem „Abschiedstag der offenen Tür“ Gelegenheit. Es können auch Einrichtungsgegenstände kostenfrei mitgenommen werden, wobei sich die Gemeinde und „Learning Campus“ über freiwillige Spenden zugunsten des Turnraums der neuen Kindertagesstätte „Storchennest“ freuen. Es gilt die „2-G-Regel“: Besucher müssen „Corona“-geimpft oder -genesen sein.

Bürgerversammlung am 17.11.2021

**Abgesagt**
04.11.2021 | Trabitz

Bürgerversammlung am 17.11.2021

Aufgrund der aktuellen Corona Lage wird die Bürgerversammlung auf das Frühjahr 2022 verschoben.
Sobald ein neuer Termin feststeht wird dieser bekanntgegeben.

Bekanntmachung

Bürgerversammlung der Gemeinde Trabitz

Die diesjährige Bürgerversammlung für den gesamten Gemeindebereich findet

am Mittwoch, den 17.11.2021
um 19.30 Uhr im Schützenheim Preißach
satt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch 1. Bürgermeisterin Carmen Pepiuk
  2. Rechenschaftsbericht der 1. Bürgermeisterin
  3. Vorstellung der laufenden und geplanten Maßnahmen
  4. Wünsche und Anträge der Bürgerschaft

Anträge zur Behandlung in der Bürgerversammlung können eine Woche vorher bei der Gemeinde eingereicht werden. In der Bürgerversammlung werden nur Anträge von allgemeinem Interesse (keine personenbezogenen Einzelfälle) behandelt.

Zur Bürgerversammlung ergeht an die Bürgerschaft herzliche Einladung.
Über Ihren Besuch würde ich mich sehr freuen.

Bei der Versammlung gelten die Voraussetzungen der 3G plus-Regel. Das bedeutet, dass neben Genesenen und vollständig Geimpften nur Personen mit einem negativen PCR-Test Zugang bekommen - ein Schnelltest reicht dann nicht aus.

Trabitz, den 02.11.2021
gez.
Carmen Pepiuk

  1. Bürgermeisterin

Buchbestellungen auch per Internet

Seit 07. September gibt es im Dostlerhaus wieder Futter für alle Bücherwürmer aus Pressath und den Nachbargemeinden: Hier meldete sich die Stadt- und Pfarrbücherei mit aufgefrischtem Angebot an Büchern, Zeitschriften, Videos und "Tonie"-Hörspielen aus der Sommerpause zurück.
Besonders Neugierige und ungedudige Leseratten konnten sich per Internet ihr "Medien-Menü" zusammenstellen, denn das Haus der Bücher an der Hauptstraße hat jetzt sein eigenes virtuelles Schaufenster mit Katalog und Vormerkfunktion unter https.//buecherei-pressath.bibliogtheca-open.de.
Dort kann auch das Antragsformblatt für die Neuausstellung eines Leserausweises heruntergeladen werden. Wer die Internetbestellfunktion verwenden möchte, braucht für sein Benutzerkonto außer der Ausweisnummer oder der E-Mail-Adresse ein Kennwort, das die Leserausweisinhaber in der Bibliothek erhalten. Bestellte Medien sind am nächstfolgenden Öffnungstag ab 18:00 Uhr abholbereit.
Keine Änderungen gibt es hinsichtlich der Öffnungszeiten und Gebühren: Wie bisher ist die Stadt- und Pfarrbücherei dienstags und freitags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. Das Jahres-Nutzungsentgelt beträgt für Erwachsene zehn und für Jugendliche ab 17 Jahre fünf Euro, Kinder und Jugendliche bist 16 Jahre erhalten den Bibliotheksausweis kostenlos.
Bürer und sonstige Medien können für 21 tage entliehen werden, eine Fristverlängerung ist in der Regel möglich.

Per Rad vom Einzeller bis zum Menschen

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Amtsblatt Nr. 29 vom 30.07.2021
05.08.2021 | VG

Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Das Amtsblatt Nr. 29 vom 30.07.2021 kann unter https://www.neustadt.de/landkreis-aktuelles/amtsblaetter/amtsblatt-2021/ eingesehen werden.

Aufruf zur Projekteinreichung - Kleinprojektförderung

LAG Forum Neustadt Plus e.V.
22.07.2021 | VG

Aufruf zur Projekteinreichung - Kleinprojektförderung

Downloads:

Die Lokale Aktionsgruppe LAG Forum Neustadt Plus e.V. fördert im Rahmen des LEADER-Projektes
"Unterstützung Bürgerengagement" Kleinprojekte (sog. Einzelmaßnahmen), die das
bürgerschaftliche Engagement im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab stärken und einen Beitrag zu
mindestens einem der Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen. Somit sollen
Projekte auf möglichst unbürokratischem Wege gefördert werden. Die Anerkennung und
Wertschätzung von Ehrenamtlichen ist dabei besonders wichtig.

Sie haben eine Projektidee?

Wenn Sie als lokaler Akteur (z.B. Verein, gemeinnützige Einrichtung, Schule, Jugendgruppe) eine
Einzelmaßnahme im Rahmen des Projekts "Unterstützung Bürgerengagement" fördern lassen
möchten, können Sie mit Hilfe des Formblattes "Anfrage Unterstützung Bürgerengagement" eine
Anfrage an das LAG-Management stellen. Diese wird anschließend durch das LAG-Management
anhand der Regelungen zum Projekt Unterstützung Bürgerengagement vorgeprüft.

Nach erfolgreicher Vorprüfung wird die Anfrage an das LAG-Entscheidungsgremium
weitergeleitet. Dieses entscheidet über die Einzelmaßnahme. Bei positiver Entscheidung über die
Unterstützung einer Einzelmaßnahme schließt die LAG Forum Neustadt Plus e.V. mit dem lokalen
Akteur eine Zielvereinbarung ab. Die Einzelmaßnahme muss dann innerhalb eines Jahres
umgesetzt sein.

Mit dem LEADER-Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ sollen möglichst viele neue und
verschiedene Maßnahmen, Aktivitäten und Ansätze regionaler Akteure gefördert werden. Das
bedingen auch die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel.

90 % der Nettokosten des Projektes werden durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten sowie Eigenmitteln der Lokalen Aktionsgruppe LAG Forum Neustadt
Plus e.V. getragen. Die maximale Unterstützung für ein Projekt liegt bei einem Betrag von 1.500,00
Euro. Zudem kann pro Projektträger/Verein nur ein Projekt/eine Einzelmaßnahme eingereicht
werden. Die Beantragung der Förderung durch Kommunen ist nicht möglich.

Demokratie & Du

17.06.2021 | VG

Demokratie & Du

Mach mit! Umfrage für "Demokratie und Du"

Hier geht`s zur Umfrage: https://umfragen.neustadt.de/771965

Gemeinderatssitzung am 08.06.2021

07.06.2021 | Trabitz

Gemeinderatssitzung am 08.06.2021

Bekanntmachung

Am Dienstag, den 08.06.2021, findet um 19:30 Uhr im Sportheim in Trabitz,
Sportheimsaal eine Sitzung des Gemeinderates Trabitz mit folgender Tages-ordnung statt:

Öffentlicher Teil

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 11.05.2021

  2. Haushaltssatzung Gemeinde Trabitz 2021;
    a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan
    b) Finanzplan
    c) Stellenplan

    Informationen, Wünsche und Anträge

Gemeinde Trabitz

gez.
Pepiuk

  1. Bürgermeisterin

Musikschule VierStädteDreieck

Die Verwaltungsgemeinschaft Pressath (Stadt Pressath, Gemeinde Trabitz, Gemeinde Schwarzenbach) ist Mitglied der Musikschule VierStädtedreieck e.V., der öffentlichen Musikschule des Kooperationsraumes VierStädtedreieck.

Gemeindemitglieder haben damit Zugriff auf bezuschussten und qualifizierten Instrumental- und Gesangsunterricht nach den Richtlinien der Bayerischen Sing- und Musikschulverordnung.

Über das Angebot an Grundfächern (einschließlich Musikalische Früherziehung), Instrumental- und Gesangsunterricht und Ensembles sowie die Unterrichtsgebühren finden Sie hier http://www.musikschule-vierstaedtedreieck.de/ weitere Informationen.

Mail: info@musikschule-vierstaedtedreieck.de
Telefon: 09644 91990

Info des BayStMI - Öffnungsstrategien im März

LandesSeniorenVertretung Bayern e.V

Infobrief Nr. 20**
2021-infobrief-nr.-20.pdf

Stadtratssitzung am 11.02.2021

Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 11.02.2021 findet um 18:00 Uhr in der Stadthalle Pressath (Eingang Wollauer Straße) eine öffentliche Sitzung des Stadtrates Pressath mit folgender Tagesordnung statt:

Öffentlicher Teil

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.01.2021

  2. Errichtung eines gemeinsamen Tierheims in Weiden
    Beratung und Beschlussfassung zum Baukostenzuschuss der Mitgliedsgemeinden

  3. Informationen aus der Bauausschusssitzung 04.02.2021

  4. Radweg Erbendorf – Hessenreuth – Pressath
    Information über den Planungsstand- Entwurf

  5. Sanierung „Steg Dießfurt“
    Information über das Konzept zur Sanierung des Stegs in Dießfurt

  6. Kneippanlage „Brunngasse“ in Altendorf
    Information über das Konzept zur Errichtung einer Kneippanlage in der Brunngasse

  7. Antrag auf Zuschuss des FC Dießfurt für bauliche Maßnahmen in 2021
    Beratung und Beschlussfassung zur Gewährung eines Zuschusses nach der Förderrichtlinie der
    Stadt Pressath

  8. Allgemeine Vereinsförderung nach der Förderrichtlinie der Stadt Pressath
    Information über die geleisteten Förderungen in den Haushaltsjahren 2019 und 2020

  9. ILE-Zusammenschluss Kooperationsraum VierStädteDreieck
    Regionalbudget 2021 – Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
    Information über eingereichten Förderantrag der Stadt Pressath

  10. Ferienfreizeit 2021 Learning Campus
    Beratung und Beschlussfassung zum Antrag auf Kostenbeteiligung zur Durchführung einer
    Ferienfreizeit durch Learning Campus

  11. Sanierung Gehsteige Bereich „Reichweinstraße – Netto“
    Beratung und Beschlussfassung mit Auftragsvergabe zur Beschaffung von Baumaterial
    zur Erneuerung der Gehsteige im Zuge von Baumaßnahmen der Bayerwerke AG

ohne Nummer
Anträge, Bekanntgaben und Informationen des Bürgermeisters

Wünsche und Anträge

Stadt Pressath
gez.
B. Stangl

  1. Bürgermeister

Notarsprechstunden im Februar 2021

Außensprechtage
der Notarin Eva Maria BERNAUER aus Eschenbach i.d.OPf.

zwischen 16:00 Uhr und 17:30 Uhr im Rathaus in Pressath
(Dostlerhaus,Trauungszimmer):

Mittwoch, den 3. Februar 2021
Aschermittwoch, den 17. Februar 202
´

Stadt- und Pfarrbücherei

29.01.2021 | VG

Stadt- und Pfarrbücherei

Abholservice für Leser

Die Stadt- und Pfarrbücherei bietet ab Dienstag, 02. Februar 2021, den Dienst "Click § Collect" an.

Telefonische Bestellung und Abholung sind nur dienstag von 17:00 bis 1900 Uhr unter
Telefon Nr. 09644 / 920930 oder per E-Mail an buecherei@pressath.de möglich.

Durchführen des Mikrozensus

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2021 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2021 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).

Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden aufgrund der Corona-Pandemie vorerst telefonisch durchgeführt. Die früher im Mikrozensus üblichen persönlichen Interviews in der Wohnung der Befragten können erst wieder angeboten werden, sobald kein Corona-Infektionsrisiko für Befragte und Interviewer/-innen mehr besteht.

Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Da aber heuer ein oder mehrere Bezirke in Ihrer Gemeinde liegen, bitten wir Sie, die Interviewer/-innen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, falls diese darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.

Im Anhang dieser Mail finden Sie unsere Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2021 als Word- und PDF-Dokument. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Bevölkerung mithilfe dieses Textes über den Mikrozensus informieren könnten. Besonders hilfreich wäre es, wenn Sie die Pressemitteilung in Ihrem Gemeinde- oder Amtsblatt und auf Ihrer Homepage veröffentlichen würden. Gerne können Sie auf Ihrer Homepage auch nur auf die Pressemitteilung verlinken. Bitte nutzen Sie dazu den folgenden Link: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2020/pm8/index.html

Es wäre schön, wenn Sie diese Pressemitteilung gegebenenfalls auch Ihrer Presse- und Informationsstelle zuleiten würden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Wübbeke


Kostenlose FFP 2 Masken für pflegende Angehörige

Ausgabe FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige

Die Verwaltungsgemeinschaft Pressath verteilt FFP2-Masken

Die Kreisverwaltungsbehörde in Neustadt Waldnaab hat die kostenfeien FFP2-Masken für pflegende Angehörige ausgeliefert.
Die Verwaltungsgemeinschaft Pressath beginnt ab sofort von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr mit der Austeilung der Schutzmasken.
In Schwarzenbach und Trabitz können die Masken auch zu den üblichen Amtsstunden abgeholt werden.
Nach Maßgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erhält jede Hauptpflegeperson drei Masken. Für den Erhalt dieser Masken ist nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums zwingend das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen vorzulegen.

Um die Abgabe zu erleichtern, wird vorab um telefonische Absprache unter der Telefonnummer 09644/92090 gebeten.

Es sind ausreichend Masken vorhanden und somit ist keine Eile geboten.

Loipen Hessenreuther Wald

12.01.2021 | VG

Loipen Hessenreuther Wald

Die Loipen im Hessenreuther Wald sind gespurt.
Den aktuellen Loipenzustand und den entsprechenden Plan können
die Wintersportfreunde jederzeit unter: www.djkpressath.de einsehen bzw. herunterladen.

Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab

Amtsblatt Nr. 20 vom 13.12.2020

14.12.2020 | Pressath

Amtsblatt Nr. 20 vom 13.12.2020

Volllzug der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung;
Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 200 im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

amtsblatt.pdf

Sachstand Bauarbeiten Baumgartenstraße

Telefonische Erreichbarkeit des Rathauses

Bekanntmachung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unsere Telefonanlage wird komplett erneuert, deshalb ist Euer Rathaus am

Donnerstag, 10.12.2020
und Freitag, den 11.12.2020

telefonisch nicht erreichbar.

Gerne stehen wir aber in dieser Zeit weiter zur Verfügung und ihr erreicht uns per Email unter folgender Adresse:

poststelle@pressath.de

Stadt Pressath
gez.
Bernhard Stangl

  1. Gemeinschaftsvorsitzender

Gerne unterstützen wir unsere Gastronomen in dieser schwierigen Zeit

Gerne unterstützen wir unsere Gastronomen in dieser schwierigen Zeit und
veröffentlichen eine Übersicht von den hier ansässigen Betrieben, die einen
Abhol- bzw. Lieferservice bieten. Die Gastwirte freuen sich sicher über eine
Bestellung. Nähere Angaben wie z.B. die Speisekarte finden sie auf deren Homepage,
bei Facebook oder Sie erfragen das Angebot einfach telefonisch. Bitte unterstützen Sie
unsere Pressather Gastrobetriebe und nehmen Sie weiterhin deren Angebot in Anspruch.

liste-gaststatten.pdf

Stadtratssitzung am 03.12.2020

Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 03.12.2020 findet um 19:00 Uhr in der Stadthalle Pressath (Eingang Wollauer Straße) eine öffentliche Sitzung des Stadtrates Pressath mit folgender Tagesordnung statt:

Öffentlicher Teil

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 12.11.2020

  2. Info aus der Bauausschusssitzung 26.11.2020 – Öffentlicher Teil

  3. Informationen des Bürgermeisters

  4. Anträge, Wünsche, Sonstiges

ohne Nummer
Anträge, Bekanntgaben

Stadt Pressath
gez.

Stangl Bernhard

  1. Bürgermeister

Bauausschusssitzung am 26.11.2020

Bekanntmachung

Am Donnerstag, den 26.11.2020, um 16.30 Uhr findet im Dostlerhaus Pressath eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses Pressath mit folgender Tages-
ordnung statt:

Tagesordnung:

  1. Genehmigung von Niederschriften
    a. Niederschrift vom 22.10.2020

  2. Aussprache Brücke Kiesi Beach

  3. Aussprache Brücken Rad- und Fußgängerweg – Eschenbacher Straße

  4. Aussprache FW-Haus Pressath – Anbau Garagen – Ausbau Parkplätze

  5. Aussprache Baustelle Baumgartenstraße

  6. Aussprache Brückenprüfung – TÜV Bericht vom Oktober 2020

  7. Informationen zur Aufhebung der Geheimhaltungspflicht aus Sitzung vom 22.10.2020
    a. FW-Haus Dießfurt - Beschaffung einer Photovoltaikanlage
    b. FW -Haus Dießfurt - Außenanlagen

  8. Informationen des Bürgermeisters - Anträge, Wünsche, Sonstiges

ohne Nummer
Bekanntgaben
Noch rechtzeitig bis zur Sitzung eingehende Bauanträge werden mitbehandelt.

Stadt Pressath
Gez.
Stangl

  1. Bürgermeister

Schliessung der Grüngutsammelstellen

Letztmalig am 28. November 2020 steht die Grüngutsammelstelle in Pressath und die Sammelcontainer in Trabitz und Schwarzenbach zur Anlieferung von Gartenabfällen zur Verfügung. Danach wird die Sammelstelle in Pressath geschlossen und die Container in Trabitz und Schwarzenbach werden abgezogen.

Im Frühjahr wird die Möglichkeit der Grüngutanlieferung wieder rechtzeitig bekannt gegeben.

VG Aktuell Oktober-November 2020

Infoblatt des Gewerberings und der VG Pressath
10.11.2020 | VG

VG Aktuell Oktober-November 2020

Unter folgendem Link können Sie sich den aktuellen VG Aktuell als .pdf-Datei herunterladen:

vg_aktuell_10_11_ansicht-komprimiert.pdf

VG Aktuell Achtung Betrugsversuch

An alle Pressather Firmen und Gewerbetreibende,

derzeit telefoniert eine angebliche Firma Streit aus Luxemburg alle Firmen ab, welche ein Inserat in VG Aktuell veröffentlicht haben.

Achtung!!! Dies ist ein Betrugsversuch.

Sollte sich diese Firma bei Ihnen melden, bitte das Rathaus sofort informieren. Die Firma ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft bereits eingeschaltet ist.

Pressath, 30.10.2020

Bernhard Stangl
Bürgermeister

Online-Befragung Einzelhandel

29.10.2020 | Pressath

Online-Befragung Einzelhandel

Die Stadt Pressath hat das Bayreuther Büro GEO-PLAN mit der Aktualisierung und Fortschreibung ihres Einzelhandelsentwicklungskonzeptes beauftragt, um eine aktuelle Entwicklungsleitlinie und damit einen Orientierungsrahmen für künftige Entscheidungen zu schaffen.

Eine wichtige Grundlage für das Entwicklungskonzept sind möglichst genaue Kenntnisse über das Einkaufsverhalten der Pressather Bevölkerung und deren Bewertung der örtlichen Versorgungsmöglichkeiten. Daher führen die Planer unter anderem eine für alle Bürgerinnen und Bürger zugängliche Online-Befragung durch.

Der Befragungszeitraum erstreckt sich bis zum 30.11.2020. Zur Befragung gelangen Sie über den folgenden Link:

umfrageonline.com/s/Einzelhandelskonzept_Pressath

Bei Bedarf können Sie sich hier auch eine pdf-Version des Fragebogens herunterladen, um sich die Fragen in aller Ruhe vorab ansehen zu können.

Außensprechtage der Notarin Bernauer

Bürgerversammlung 2020

Wird verschoben!
22.10.2020 | Pressath

Bürgerversammlung 2020

Die für November 2020 geplante Bürgerversammlung wird aus gegebenem Anlass auf das kommende Frühjahr 2021 verschoben.

Bericht aus der Kabinett Sitzung zur Coronavirus Pandemie

Wichtige Info!
16.10.2020 | Trabitz

Bericht aus der Kabinett Sitzung zur Coronavirus Pandemie

Unter folgenden Link können Sie die Informationen abrufen:

201015-ministerrat.pdf

Corona Ampel

16.10.2020 | VG

Corona Ampel

Trinkwasserversorgung Trabitz - Aktuell

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Nach Prüfung der Bestätigungsprobe hat das Gesundheitsamt die Abkochanordnung vom 27.08.2020 für das Trinkwasser der Gemeinde Trabitz aufgehoben.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mühen während dieses Zeitraums.

Die Gemeinde Trabitz hat es durch Freispülen der Leitungen ohne Zusatz von chemi-schen Mitteln geschafft, das Wasserleitungsnetz von Verunreinigungen zu reinigen.

Wir werden weiter nach Gründen der Verunreinigung suchen, daher kann es weiterhin zu kurzzeitigen Druckschwankungen im Netz kommen.

Falls Sie Arbeiten an Ihrem Wasserleitungsnetz durchführen, bitten wir Sie, die Bau-maßnahmen von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen, um Fehlerquellen einzudäm-men.

Vielen Dank
gez.
Ihre Bürgermeisterin
Carmen Pepiuk

Information zum Sachstand Trinkwasserversorgung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Bestätigungsprobe vom 30.09.2020 hat eine einwandfreie Beschaffenheit der Trinkwasserqualität ergeben.
Nach telefonischer Rücksprache werden wir am Montag, den 05.10.2020 seitens des Gesundheitsamtes neue Informationen zur weiteren Vorgehensweise erhalten.
Sobald diese vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Carmen Pepiuk

  1. Bürgermeisterin

Aktueller Sachstand zur Trinkwasserversorgung

Aktueller Sachstand zur Trinkwasserversorgung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die letzte Beprobung am Mittwoch, den 25.09.2020 ergab, dass keine Verunreinigungen im Trinkwasser mehr vorhanden sind.
Das Gesundheitsamt fordert jedoch noch weitere Bestätigungsproben, die am Mittwoch, den 30.09.2020 entnommen werden. Die Ergebnisse werden bis Freitag, den 01.10.2020 erwartet.
Die Abkochverordnung gilt jedoch weiterhin!

Über den weiteren Sachstand werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

gez.
Carmen Pepiuk
Erste Bürgermeisterin

Problemmüllsammlung VG Pressath

Die Problemmüllsammlungen in der VG Pressath finden an folgenden Terminen statt:

Trabitz am Sa.05.09. von 13.00 bis 13.45 Uhr Platz vor dem Raiffeisenlagerhaus,

Presssath am Sa.05.09. von 14.00 bis 15.30 Uhr im städt. Bauhof,

Schwarzenbach am Mi. 09.09. von 11.15 bis 11.45 Uhr auf dem Platz vor der Kläranlage.

Wasser abkochen OT Trabitz

27.08.2020 | Trabitz

Wasser abkochen OT Trabitz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

es wurden erneut Keime im Trinkwasser des Kernortes „Trabitz“ gefunden. Deshalb gilt bis auf weiteres für den Hauptort Trabitz, eine Pflicht zur Abkochung des Trinkwassers.
Dazu sollen sie es in einen großen Topf auf den Herd geben, es auf den Siedepunkt von 100 Grad erhitzen und es mindestens drei Minuten sprudeln lassen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Verpflichtung zur Abkochung nur für den Hauptort Trabitz gilt. Die weiteren Ortsteile sind nicht betroffen.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald diese Anordnung wieder aufgehoben werden kann.

gez.
Carmen Pepiuk
Erste Bürgermeisterin

Straßensperrung Ortsdurchfahrt Trabitz

Aufgrund von Erschließungsarbeiten durch die Fa. Markgraf ist die Ortsdurchfahrt Trabitz voraussichtlich bis Mittwoch, 26.08.2020 beidseitig gesperrt.
Die Umleitung ist ausgeschildert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinde Trabitz

Carmen Pepiuk

  1. Bürgermeisterin

Learning Campus -Ferienfreizeit-

Pressemitteilung
Nordoberpfalz, 24.06.2020

Ferienfreizeit von LearningCampus findet statt:
Mit Hygienekonzepten und angepassten Gruppengrößen dürfen die Kinder im Sommer 2020 wieder spannende und lehrreiche Programme erleben.
Ferienbetreuung kombiniert mit Erlebnispädagogik: Das ist das Erfolgsrezept der LearningCampus-Ferienfreizeit.
Durch Covid19 war lange unklar, ob die Ferienfreizeit 2020 im gewohnten Umfang stattfinden kann.
Nun gibt es endlich Klarheit: Auch im Jahr 2020 findet sie an fünf Standorten in Nordostbayern statt.
Vom 27. Juli bis 28. August 2020 dürfen in Altenstadt, Eschenbach, Kemnath, Marktredwitz und Waidhaus die Kinder die spannenden Wochenprogramme der LearningCampus-Ferienfreizeit erleben. Natürlich hat LearningCampus mit angepassten Hygienekonzepten auf die neue Situation die richtige Antwort gefunden.
Seit nun 15 Jahren führt der LearningCampus bereits erfolgreich Ferienfreizeiten in Nordostbayern an fünf Standorten durch. Allein im Jahr 2019 beteiligten sich 36 Kommunen und Unternehmen als Kooperationspartner und ermöglichten so vielen Kindern eine Vollzeitbetreuung in den Ferien. Im Jahr 2020 wächst die Zahl der Kooperationspartner auf 46 Kommunen und Unternehmen an. Bewährte Ferienfreizeitstandorte und mit Waidhaus ein neuer Standort.
Dabei findet die Ferienfreizeit wieder von 27. Juli bis 14. August 2020 an dem Standort Eschenbach und Marktredwitz statt. Am Standort Altenstadt können die Kinder eine Woche länger bis 21. August 2020 die Ferienfreizeit genießen und am Standort Kemnath sogar bis 28. August 2020. Als neuer Standort kommt 2020 Waidhaus dazu. Dort findet die Ferienfreizeit auf dem Sportgelände statt.
Doch an allen Ferienfreizeitstandorten ist eine Menge geboten. So gibt es z.B. die Programme „Baumeister gesucht“, „Ab in den wilden Westen“, „Meet the Flintstones“ oder „Fast and furious“.
Insgesamt können die Eltern je nach Standort zwischen acht Programmen für die 5 bis 9-jährigen Kinder und zwölf Programmen für die 9 bis 15-jährigen Kinder wählen. Betreuungszeitraum ist immer montags bis freitags von 7.45 bis 16.45 Uhr.

Dabei profitieren die Teilnehmer auch von einem starken Partnernetzwerk, das Eltern mit 65,- Euro pro Woche und Kind unterstützt. Mit 46 Kommunen und Unternehmen hat die Ferienfreizeit so viele Partner wie noch nie. Die Liste der Partner findet sich unter
https://www.learningcampus.de/ferienfreizeit/zuschuesse-von-kommunen-und-unternehmen/

Anmeldungen bis Ende Juli möglich.
Die Anmeldungen für die Ferienfreizeit sind weiterhin direkt bei LearningCampus möglich. Dazu gibt es ein Online-Anmeldeformular oder ein PDF-Formular zum Ausfüllen. Diese und alle weiteren Informationen finden sich unter www.learningcampus.de/ferienfreizeit.

Hygienepläne und angepasste Gruppengrößen
Natürlich geht Corona an der Ferienfreizeit nicht spurlos vorbei. So reagiert LearningCampus mit angepassten Gruppengrößen und Hygienekonzepten auf die neue Situation, denn die Gesundheit der Kinder und der Mitarbeiter steht bei der Ferienfreizeit an erster Stelle.
„Durch unsere Arbeit in unseren Waldkindergärten und an den Schulen haben wir bereits umfassende Erfahrungen mit dieser neuen Situation und sind so optimal auf die Ferienfreizeit vorbereitet“, unterstreicht Geschäftsführer Stephan Müller. Auch stehe man in regelmäßigen Austausch mit der Regierung der Oberpfalz und mit dem Sozialministerium, damit die Standards allumfassend berücksichtigt werden.

LearningCampus plant die Ferienfreizeit mit deutlich mehr Personal und Material wie z.B. Zelten und Jurten. Denn 2020 soll das Programm fast ausschließlich draußen stattfinden. Auch die Gruppengrößen wurden angepasst und eine maximale Zahl an Kindern pro Standort definiert. Somit kann es im Gegensatz zu den Vorjahren auch sein, dass Programme ausgebucht sind. Einzig muss sich LearningCampus vorbehalten, Programme aufgrund der neuen Hygienestandards anzupassen, in Teilen zu streichen oder mit anderen Programmen zusammenzulegen. Es finden aber alle Programme statt, nur die Camps sind unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.

Dies soll aber der Sommerfreude für die Kinder keinen Abbruch tun und die Betreuer werden wieder abwechslungsreiche und spannende Wochen für die Kinder gestalten.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Dr. Benjamin Zeitler
LearningCampus gGmbH
Raiffeisenplatz 1
92724 Trabitz
Tel.: +49 (0) 9644 567998-0 Fax: +49 (0) 9644 567998-9 www.learningcampus.de

Amtsstunden Gemeindekanzlei Trabitz - Stoffmaskenausgabe

Amtsstunden in der Gemeindekanzlei Trabitz!
Stoffmaskenausgabe

Seit letzter Woche finden in der Gemeindekanzlei Trabitz wieder, jeden Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr, die Amtsstunden statt.

Stoffmasken
Für jeden Bürger ist eine Stoffmaske vorrätig und kann während der Amtsstunden abgeholt werden.
Personen ab 65 Jahre bekommen die Maske zugestellt.

Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Bayern am 08.05.2020

Aus Anlass des 75 Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus hat der Bayerische Ministerpräsident die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern für Freitag, 08. Mai 2020 angeordnet.

Problemmüllsammlungen

30.04.2020 | VG

Problemmüllsammlungen

Die Problemmüllsammlungen in der VG Pressath können im Mai wie geplant stattfinden:

Trabitz am Mi. 06.05. von 13.00 bis 13.45 Uhr Platz vor dem Raiffeisenlagerhaus,

Pressath am Mi. 06.05. von 14.00 bis 15.30 Uhr im städt. Bauhof,

Schwarzenbach am Sa. 09.05. von 11.15 bis 11.45 Uhr auf dem Platz vor der Kläranlage

Bitte beachten Sie dass der Sicherheitsabstand von 1,50 Meter einzuhalten ist. Die Anlieferer müssen ein Mund-Nasen-Schutz tragen. Vor oder nach der Sammlung dürfen keinerlei Abfälle auf dem Sammelplatz abgestellt werden. Bei der Sammlung ist den Anweisungen des Sammelpersonales Folge zu leisten! Nicht dringend notwendige Entsorgungen sollten auf das nächste Jahr verschoben werden.

Beflaggungen 2020

28.04.2020 | VG

Beflaggungen 2020

27. Januar
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Das Datum erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers
Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27.1.1945 und ist seit 1996 Tag des Gedenkens
an die Opfer des Nationalsozialismus.
Dieser Gedenktag wird weltweit begangen, seit er 2005 von den Vereinten Nationen zum
Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt wurde.

1. Mai
Tag der Arbeit
Ein internationaler Kongress sozialistischer Parteien und Gewerkschaften beschloss
am 14.7.1889 in Paris, am 1.5.1890, für den bereits eine Kundgebung des amerikanischen
Arbeiterbundes geplant war, auch in anderen Ländern Proteste durchzuführen. Der

  1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss
    oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss
    der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

9. Mai
Europatag
Gemäß dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs in Mailand aus
dem Jahr 1985 erinnert dieser Tag europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9.5.1950, der zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche
Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete. Dieser Vorschlag gilt
als Grundstein der Union.

23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen
Rat am 23.5.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der
Volksvertretungen der Länder angenommen worden war. Da das Grundgesetz mit Ablauf
dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der
Bundesrepublik Deutschland.

17. Juni
Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR
Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der
Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der
Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag.

20. Juli
Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewalt-
herrschaft
Am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler am 20.7.1944 durch Claus Schenk Graf
von Stauffenberg und seine Mitverschwörer finden zum Gedenken an den Widerstand
gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft jedes Jahr an historischen Orten des
Umsturzversuchs eine Feierstunde und eine Kranzniederlegung statt.

Erster Sonntag im September
Tag der Heimat
Dieser vom “Bund der Vertriebenen“ organisierte Tag geht auf die Verkündung der
„Charta der Heimatvertriebenen“ am 6.8.1950 zurück. Er erinnert an die Vertreibung
von 15 Millionen Deutschen infolge des Zweiten Weltkrieges und bildet den Auftakt für
zahlreiche Veranstaltungen zum Thema „Vertreibung“

Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag
oder zum Europäischen Parlament.

3. Oktober
Tag der Deutschen Einheit
Zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990, der in Artikel 1
des am 31.8.1990 ausgefertigten Einigungsvertrages festgelegt worden war, ist dieser
Tag seither, laut Artikel 2 dieses Vertrages, gesetzlicher Feiertag. Die Feierlichkeiten
richtet jeweils dasjenige Bundesland aus, das den Vorsitz im Bundesrat innehat.

Zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag
Volkstrauertag
An diesem Datum wird der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Er wurde
erstmals 1922 begangen und ist seit 1952 nationaler Trauertag.

1. Dezember
Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der bayerischen Verfassung
Nach den bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1.12.1946
in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige bayerische Ver-
fassung abgestimmt. Sie fand die Zustimmung von 71 Prozent der Wählerinnen und
Wähler.

Stadtratssitzung am 04.05.2020

28.04.2020 | Pressath

Stadtratssitzung am 04.05.2020

Bekanntmachung

Am Montag, den 04.05.2020 findet um 19.00 Uhr in der Stadthalle Pressath (Eingang Wollauer Straße) eine öffentliche Sitzung des Stadtrates Pressath mit folgender Tagesordnung statt:

öffentlicher Teil

  1. Begrüßung

  2. Vereidigung des neu gewählten 1. Bürgermeisters Bernhard Stangl

  3. Vereidigung der neu gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder Florian Eibl, Maximilian
    Weyh, jun., Stefanie Dippl und Eckhard Bodner

  4. Festlegung der Zahl der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister

  5. Wahl des 2. Bürgermeisters

  6. Wahl des 3. Bürgermeisters

  7. Vereidigung des 2. und 3. Bürgermeisters

  8. Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts;
    hier: Neuerlass zum 01.05.2020

  9. Geschäftsordnung;
    hier: Neuerlass zum 01.05.2020

  10. Fraktionsvorsitzende und Stellvertreter;
    hier: Nennung

  11. Bildung von beschließenden Ausschüssen;
    hier: Bau- und Grundstücksausschuss

  12. Bildung von vorberatenden Ausschüssen;
    a) Finanzausschuss
    b) Rechnungsprüfungsausschuss
    c) Ausschuss für Jugendfragen

  13. Verwaltungsgemeinschaft Pressath;
    hier: Bestellung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und Stellvertreter

  14. Schulverbandsversammlung;
    hier: Bestellung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung und Stellvertreter

  15. Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf.;
    hier: Bestellung von Verbandsräten mit Stellvertreter

ohne Nummer
Anträge, Bekanntgaben

Stadt Pressath

gez.
Schwärzer
2. Bürgermeister

Aufruf zum Nähen von Mund- und Nasenmasken

Aufruf zum Nähen von Mund- und Nasenmasken (Behelfsmasken)
Der Krisenstab der Stadt Pressath bittet um Mithilfe: Selbstgenähte Mund- und Nasenmasken (Behelfsmasken) werden dringend benötigt! Jeder, der einen wichtigen Beitrag leisten möchte, um Ressourcen im Bereich Schutzkleidung zu schonen, kann jetzt helfen Mund- und Nasenmasken (Behelfsmasken) für Einsatzkräfte zu nähen. Stoffreste, alte Bettlaken, T-Shirts oder Hemden: Die meisten Menschen haben Stoffe im Haushalt, die sich dafür eignen. Hauptsache, sie sind bei 95° C waschbar und aus Baumwolle. Hier die Nähanleitung - mund-nasen-schutz__naehanleitung.pdf - zum Download
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die selbstgenähten Mund- und Nasenmasken (Behelfsmasken) im Briefkasten des Rathauses Pressath abzugeben, von dort aus werden sie an die Einsatzkräfte verteilt.

Einkaufsservice in der Gemeinde Trabitz

Bayern ruft Katastrophenfall aus

22.03.2020 | Pressath

Bayern ruft Katastrophenfall aus

Bayern ruft Katastrophenfall aus

Corona-Pandemie: Bayern ruft den Katastrophenfall aus / Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen. Genaue Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen findet ihr hier: http://q.bayern.de/corona-katastrophenfall

FAQ zur Ausgangsbeschränkung

Hier faq.pdf können Sie die FAQ zur Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie nachlesen.

Bayern ruft Katastophenfall aus

18.03.2020 | Schwarzenbach

Bayern ruft Katastophenfall aus

03/2020 Bayern ruft Katastrophenfall aus

Corona-Pandemie: Bayern ruft den Katastrophenfall aus / Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen. Genaue Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen findet ihr hier: http://q.bayern.de/corona-katastrophenfall

In unserer Gemeinde bedeutet diese Allgemeinverfügung u.a. konkret:

Bis zum 19. April 2020 sind die Grundschule, Mittagsbetreuung und die Kita geschlossen. Die Mehrzweckhalle, die Kinderspielplätze und alle Sporteinrichtungen des Sportclubs sind ab sofort ebenfalls bis 19. April 2020 gesperrt. Veranstaltungen sind nicht mehr erlaubt, außer im unmittelbaren privaten Umfeld. Vereinsräume sind ebenfalls gesperrt. Der Dorfladen hat weiterhin zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln geöffnet.

Ich bitte um Verständnis und zwingende Beachtung dieser Maßnahmen. Bei Rückfragen steht die Verwaltung und ich ihnen gerne zur Verfügung.

Thorsten Hallmann

1.Bürgermeister****#

Kommunalwahl 2020

Ergebnisse
15.03.2020 | VG

Probestimmzettel ist online

Testen Sie den Stimmzettel für die Kommunalwahl
28.02.2020 | VG

Probestimmzettel ist online

Mit dem Probestimmzettel kann jeder Bürger bereits jetzt – ganz bequem von zu Hause aus testen, wann eine Stimme gültig ist und wann nicht. Der Probestimmzettel enthält bereits die zur Wahl stehenden Parteien und Kandidaten.

Stadtratswahl Pressath:
https://wahl.neustadt.de/ergebnisse/Gemeinden/pressath/2/probestimmzettel.html

Gemeinderatswahl Schwarzenbach:
https://wahl.neustadt.de/ergebnisse/Gemeinden/schwarzenbach/2/probestimmzettel.html

Gemeinderatswahl Trabitz:

https://wahl.neustadt.de/ergebnisse/Gemeinden/trabitz/2/probestimmzettel.html

Erste Trauung seit über 40 Jahren in Schwarzenbach

Seit Schwarzenbach 1978 Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Pressath wurde, fanden Trauungen ausschließlich in Pressath statt. Möglich sind Eheschließungen in der Heimatdorfgemeinde jetzt geworden, da das Bürgerzimmer im neuen Bürger- und Kulturhaus als Trauungsraum des Standesamtes der Verwaltungsgemeinschaft Pressath gewidmet worden ist. Werner und Kathrin Götz (geborene Hösl) aus Schwarzenbach waren das glückliche Paar, das sich vor Bürgermeister Thorsten Hallmann das Ja-Wort gaben. Begleitet wurden die beiden von ihren beiden Kindern Lara und Finn sowie ihren Familien. Bürgermeister Thorsten Hallmann freute sich über die Hochzeit und die bestandene Feuertaufe des sanierten Gebäudes, das früher als Pfarrhof diente. Das zentrale Gebäude wurde durch die Gemeinde Schwarzenbach erworben und mit Unterstützung mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm sowie des bayerischen Städtebauprogramms saniert.

BAXI - Anrufbus im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

BAXI – Hier kommst du weiter!
13.02.2020 | VG

BAXI - Anrufbus im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab

Ein Arztbesuch, zum Einkaufen oder ein Treffen mit Freunden – ohne Auto können solche alltäglichen Dinge zur Herausforderung werden. Denn besonders in der ländlichen Region gestaltet sich die Suche nach einer passenden Mitfahrgelegenheit oft als sehr schwierig. Doch bald gibt es dafür im Landkreis Neustadt an der Waldnaab eine Lösung: das BAXI. Dieser Anrufbus kombiniert die günstigen Fahrpreise und klaren Strukturen von Bussen mit dem Komfort und der Flexibilität von Taxis.
Mehr Infos unter: new-baxi.de

Förderung Digitales Rathaus

"Die Zukunft ist digital!" Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) mit den Mitgliedsgemeinden Pressath, Trabitz und Schwarzenbach setzt dies mit aller Kraft mit der weiteren Digitalisierung der Verwaltung um. Das Rathaus der VG will, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Verwaltungs-leistungen rund um die Uhr als Onlinedienste nutzen können. Unterstützung erhält die VG dabei vom Freistaat Bayern. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker und Digitalministerin Judith Gerlach überreichten hierzu die ersten Förderbescheide „Digitales Rathaus“ an nordbayerische Kommunen. Stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender, der Schwarzenbacher Bürgermeister Thorsten Hallmann freute sich über den Förderbescheid aus den Händen der beiden Minister. Begleitet wurde er dabei von Kämmerer Christian Marzi, der mit seinen Kollegen im Rathaus tatkräftig den digitalen Bürgerservice vorantreibt. Neben dem bisherigen Online-Service werden die Bürger der VG zukünftig Beurkundungen des Standesamtes bequem online von zu Hause aus beantragen können.

Fit für Senioren

Seniorengymnastik für Männer und Frauen
22.01.2020 | Schwarzenbach

Fit für Senioren

Sport und Gymnastik bedeutet Fitness und Erhaltung der Beweglichkeit für Körper und Geist, auch für Senioren. Gerade ältere Menschen können dadurch dynamisch und aktiv bleiben. Durch Beweglichkeit werden Stürze vermieden, Osteoporose vorgebeugt ebenso dem Verschluss der Herzkranzgefäße entgegen gewirkt. Das Training wird vom Aufwärmen, Herz-Kreislauftraining, Gleichgewichtsübungen, Koordination, Kräftigung der Muskulatur, Dehnen und Entspannen umfassen. Die erforderlich Hilfsmittel und Geräte sind vorhanden. Zudem dient Sport treiben den sozialen Kontakt zu pflegen und erhalten, körperliche Einschränkungen in den Griff zu bekommen und die Lust am Leben zu steigern. Es handelt sich hierbei aber nicht um Reha-Gymnastik. Es gilt, die Beweglichkeit zu erhalten, reaktivieren, entwickeln und trainieren.

Zu diesem speziellen Trainingsangebot für Männer und Frauen lädt Seniorenbeauftragter Gerhard Przetak in Kooperation mit dem SC Schwarzenbach jeweils mittwochs von 9:15 – 10:15 Uhr in die Mehrzweckhalle ein. Die Seniorengymnastik startet am Mittwoch, den 08.01.2020. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Gütesiegel Heimatdorf für Schwarzenbach

31.10.2019 | Schwarzenbach

Gütesiegel Heimatdorf für Schwarzenbach

Im Rahmen des Wettbewerbs zeichnete das Heimatministerium Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern mit besonders hoher Lebensqualität aus. „Der Freistaat stärkt seine Kommunen, fördert das bürgerschaftliche Engagement der Menschen vor Ort, investiert in Strukturen, Institutionen und Innovationen. Dabei sind unsere Heimatdörfer nicht nur strahlende Sieger, sondern auch leuchtende Vorbilder für den ganzen Freistaat“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Prämierung der nordbayerischen Siegergemeinden im Rahmen eines Festakts am Montag (30.9.) in Nürnberg fest. Von den bayernweit 150 Bewerbern wurden jeweils zwei Gemeinden je Regierungsbezirk von einer Jury, bestehend aus Regierungspräsident/in und Bezirksheimatpfleger/in des jeweiligen Regierungsbezirks sowie Heimatministerium in einem vierstufigen Bewerbungsverfahren ausgewählt.

Mit dem „Gütesiegel Heimatdorf 2019“ ausgezeichnet wurde auch die Gemeinde Schwarzenbach aus der Oberpfalz. „Sie haben die Jury überzeugt, dass Ihre Projekte und Konzepte dazu beitragen, ihre Heimat vor Ort weiter zu entwickeln und die Lebensqualität und Heimatverbundenheit der Bewohner weiter zu verbessern. Ich freue mich, Ihre Gemeinden auszuzeichnen, auf die der ganze Freistaat stolz sein kann“. Die Gemeinde Schwarzenbach erhält eine Geldprämie in Höhe von 60.000 Euro zur weiteren unmittelbaren Verbesserung der Lebensqualität vor Ort im Sinne des in der bayerischen Verfassung verankerten Grundsatzes der „gleichwertigen Lebensverhältnisse. Die Auszeichnung nahm Bürgermeister Thorsten Hallmann aus den Händen von Staatsminister Albert Füracker entgegen und freute sich über die Prämierung! Begleitet wurde das Gemeindeoberhaupt von einer 15 köpfigen Delegation mit Vertretern des Gemeinderates, der Verwaltung, der Vereine und Verbände sowie Seniorenbeauftragten Gerhard Przetak. Stellvertretender Landrat Albert Nickl freute sich mit den Schwarzenbachern und freute sich über den Erfolg des NEW-Heimatdorfes.

Kampagne mit Sonne rechnen

21.10.2019 | Pressath

Kampagne mit Sonne rechnen

„Mit Sonne rechnen“ in der Stadt Pressath
Beginn der Kampagne im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
Vortrag und Eignungs-Check Solar für alle Hausbesitzer

Mit Sonne heizen oder selbst Strom produzieren? Gründe für die Nutzung der Sonne gibt es viele: steigende Strom- und Wärmepreise, Klimaschutz oder der Wunsch nach Energieautarkie. Die Stadt Pressath sowie das Energie-Technologische Zentrum Nordoberpfalz (etz Nordoberpfalz) und die Verbraucherzentrale Bayern informieren und beraten die Bürger in den kommenden Monaten im Rahmen der Kampagne „Mit Sonne Rechnen!“ zur Solareignung ihres Eigenheims.

Eignet sich mein Haus für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage? Wie kann ich bestehende Anlagen aufrüsten oder kombinieren? Rentiert sich eine Investition?
Antworten auf diese Fragen dazu erhalten die Bürger und Bürgerinnen bei einem kostenlosen Vortrag im Rahmen der Bürgerversammlung durch den Geschäftsführer des
etz Nordoberpfalz, Herr Dipl.-Ing. (FH) Matthias Rösch, auch in seiner Funktion als
Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern

am Donnerstag, 31. Oktober 2019
um 19:00 Uhr während der Bürgerversammlung im Pfarrsaal Pressath

Bei einem persönlichen Eignungs-Check Solar analysiert das etz Nordoberpfalz im Rahmen der Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern die Gegebenheiten vor Ort. Es werden mit dem Besitzer die Möglichkeiten der Solarenergienutzung besprochen, beispielsweise mit einer Solarwärme-Anlage die Warmwasserbereitung oder auch die eigene Heizung zu unterstützen.

Zur Stromerzeugung kann die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sinnvoll sein. Auch ob es in Frage kommt, bestehende Anlagen nachzurüsten oder zu ergänzen, ist Teil des Checks. Für solarthermische Anlangen, Photovoltaik und Batteriespeicher gibt es unterschiedliche Förderungen von der Einspeisevergütung bis zum zinsgünstigen Kredit der KfW oder einer BAFA-Förderung.

Interessant kann auch das neue Förderprogramm für Photovoltaik und Stromspeicher durch den Freistaat Bayern im sogenannten „10.000-Häuser-Programm“ sein.

Nach der Beratung erhält der Ratsuchende einen schriftlichen Bericht zur Solareignung seines Hauses.

Zusätzlich zum Vortragstermin wird ein kostenloser Sprechtag für die Bürger der
Stadt Pressath zum Thema Solarenergienutzung
am 04. November 2019 von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Rathaus der Stadt Pressath, Hauptstraße 14, 92690 Pressath angeboten.

Aufgrund der Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums liegt der Eigenanteil für den Eignungs-Check Solar bei nur 30 Euro. Dieser Eigenanteil wird für die Bürger Pressaths durch die Stadt komplett übernommen. Der Verbraucher bekommt den Eignungs-Check-Solar daher kostenlos.

Interessierte können einen Termin am Sprechtag oder einen Eignungs-Check Solar für Ihr Gebäude beim
etz Nordoberpfalz unter der
Telefonnummer 09 61 / 4 80 29 29 0
buchen.

Kontakt für Journalisten:
Stadt Pressath, Reinhold Sternkopf, Tel. (0 96 44) 92 09 - 28, rsternkopf@pressath.de

Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz GmbH: Matthias Rösch, Tel. (09 61) 4 80 29 29 - 12, matthias.roesch@etz-nordoberpfalz.de;

Verbraucherzentrale Bayern e.V.: Sigrid Goldbrunner, Tel. (0 89) 55 27 94 172, goldbrunner@vzbayern.de
Diese Nummern bitte nicht veröffentlichen.

Ladesäule für Elektroautos in Betrieb genommen

Betreiber der Ladesäule beim Dorfladen Schwarzenbach in der Parksteiner Straße 2 ist die NEW Solarenergie GmbH aus Grafenwöhr, eine Tochterfirma der NEW – Neuen Energien West eG. Die Ladung der Fahrzeuge erfolgt mit bis zu 22 KW und speist sich zu 100% aus Ökostrom der NEW eG. Derzeit ist das Tanken für eine Einführungszeit noch kostenlos so NEW eG Vorstand Wolfgang Haberberger von der NEW eG. Den Aufbau und die Funktion der Ladesäule erklärte Martin Götz von der Firma E.T.G., welche die Installation der Ladesäule federführend ausführte. Im Namen der Gemeinde Schwarzenbach bedankte sich Bürgermeister Thorsten Hallmann für die Realisierung des Projekts durch die NEW eG stellvertretend bei Vorstand Wolfgang Haberberger, bei Geschäftsführer Bernhard Schmidt und Bürgergenossenschaftsvorsitzenden Udo Greim. Auch an E-Bike-Fahrer wurde gedacht, so ist direkt an der Frontseite des Dorfladens die Möglichkeit auch zwei Elektrofahrräder zu laden.

Nachwuchskulturförderpreis

15.11.2018 | Schwarzenbach

Nachwuchskulturförderpreis

Im Rahmen der diesjährigen Verleihung des Kulturpreises des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab haben die Schwarzenbacher Schenkelzinterer von Landrat Andreas Meier des diesjährigen Nachwuchsförderpreis erhalten. Bürgermeister Thorsten Hallmann gratulierte der Gruppe und freute sich über die Würdigung das Engagements der Schenkelzinterer. Diese sind Botschafter Schwarzenbachs über die Grenzen der Gemeinde hinaus.

Bildnachweis: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Frau C. Rrößl

"Möglichst lang daheim!"

12.11.2018 | Schwarzenbach

"Möglichst lang daheim!"

Viele Menschen haben den Wunsch, möglichst lange zu Hause wohnen zu können. Durch Einschränkungen oder leichte Behinderungen im Alter ist dies aber oft nur schwer möglich. Durch entsprechende Umgestaltung oder kleinere Umbauten kann diese Hürde aber überwunden werden. Um über die technischen Möglichkeiten und finanzielle Förderung der altersgerechten Ausstattung der eigenen vier Wände zu informieren. Zu diesem Thema hatte der Seniorenbeauftragte der Gemeinde Schwarzenbach zu einem Info-Abend eingeladen. Udo Müller aus Eschenbach, Wohnfachberater des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab von der Seniorengemeinschaft Hand in Hand veranschaulichte an Praxisbeispielen, wie bereits mit wenig Aufwand die Wohnung umgestaltet werden kann. Für aufwendigere Umbauten erläuterte er die staatlichen Fördermöglichkeiten. Die Teilnahme an der Veranstaltung war kostenlos.. Auf euer Seniorenbeauftragter Gerhard Przetak bedankte sich im Namen der Gemeinde Schwarzenbach beim fachkundigen Referenten.

Hier können Sie die Informationsbroschüre des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab anschauen!

Grüngutcontainer

10.11.2018 | Schwarzenbach

Grüngutcontainer

Wie das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab mitgeteilt hat, steht der öffentliche Grüngutcontainer beim Bauhof in Schwarzenbach in diesem Jahr nur noch bis Samstag 24.11.2018 zur Verfügung. Nach diesem Tag kann kein Grüngut mehr angenommen werden. Widerrechtliche Ablagerungen sind nicht zulässig un werden entsprechend geahndet. Wir bitten um Beachtung und ihr Verständnis. Im Frühjahr 2019 werden die Container wieder wie zur Verfügung gestellt.

Bürgerversammlung am 29.11.2018

09.11.2018 | Schwarzenbach

Bürgerversammlung am 29.11.2018

Bürgerversammlung der Gemeinde Schwarzenbach

Die diesjährige Bürgerversammlung für den gesamten Gemeindebereich findet am Donnerstag, den 29. November 2018 um 19.00 Uhr im Gasthaus Stark in Schwarzenbach statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totengedenken
  3. Bericht des Bürgermeisters
  4. Wünsche und Anträge

In der Bürgerversammlung werden nur Anträge von allgemeinem Interesse (keine personenbezogenen Einzelfälle) behandelt.

Zur Bürgerversammlung ergeht an die Bürgerschaft herzliche Einladung. Über einen zahlreichen Besuch würde ich mich freuen.

Schwarzenbach, 09. November 2018

gez.

Thorsten Hallmann
1.Bürgermeister

Lesespaß aus der Bücherzelle

15.10.2018 | Schwarzenbach

Lesespaß aus der Bücherzelle

Schwarzenbach hat jetzt eine Bibliothek im Kleinformat am Dorfplatz und bietet Lesespaß für Jung und Alt. Eine ausgediente Telefonzelle wurde als Bücherschrank für Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher und spannende Krimis umfunktioniert. Jeder Bürger kann hier zukünftig Bücher zwanglos ausleihen, aber auch im Tausch gegen ein anderes Buch mitnehmen. Die vorhandenen Bücher sind Spenden von Bürgern. Darunter findet sich auch der ein oder andere Schmöker aus den Bestseller-Listen. Die Idee zum Projekt hatte Seniorenbeauftragter Gerhard Przetak, der auch maßgeblich die Neugestaltung der Zelle organisierte. Aufgestellt wurde die Zelle dann vom kommunalen Bauhof. Gespendet hat das ausgemusterte Telefonhäuschen Alfons Betzl. Bürgermeister Thorsten Hallmann dankte allen Beteiligten und freute sich über den kulturellen Farbtupfer am neu gestalteten Dorfplatz in Schwarzenbach.

Gewerbemüll - Sortierhinweise

Feuerwehr beweist Schlagkraft

27.07.2018 | Schwarzenbach

Feuerwehr beweist Schlagkraft

Drei Gruppen der Freiwilligen Feuerwehr Schwarzenbach und der Freiwilligen Feuerwehr Dießfurt haben mit großem Erfolg die Leistungsprüfung "Technische Hilfeleistung" bestanden. Unter den strengen Blicken der Schiedsrichter um Kreisbrandinspektor Wolfgang Schwarz absolvierten die Teilnehmer gekonnt die Prüfung. Bürgermeister Thorsten Hallmann dankte allen Aktiven der beiden Wehren für Ihr Engagement und ihren Einsatz in ihrer Freizeit sowie Kommandant Bernd Przetak für die Vorbereitung. Auch freute er sich über die gute Zusammenarbeit und die Teilnahme der Feuerwehrkameraden aus Dießfurt an der Leistungsprüfung. Mit der vom Gemeinderat beschlossenen Beschaffung des neuen Fahrzeugs HLF10 wird zukünftig die technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen für die Schwarzenbacher Wehr einen neuen Stellenwert bekommen. Die absolvierte Leistungsprüfung und die gute Motivation der Feuerwehraktiven zeigen, dass man auf das richtige Fahrzeug gesetzt hat, dass Ende 2019 zur Verfügung stehen soll.

Gruppo Rio Nero: 1. Vespa-Treffen

27.07.2018 | Schwarzenbach

Gruppo Rio Nero: 1. Vespa-Treffen

Gruppo Rio-Nero Chef Michael Thumfart und seinen Mitstreitern ist wieder ein großer Wurf gelungen. Das 1. Vespa-Treffen in Schwarzenbach hat alle Erwartungen übertroffen. Am Dorfplatz war fast kein Durchkommen mehr, Ausnahmezustand am Schwarzenbacher "Stachus". Bis aus Nürnberg, Bayreuth und Regensburg waren zahlreiche Vespa-Piloten zum Treffen nach Schwarzenbach gekommen. Höhepunkt war die Fahrzeugsegnung durch Pfarrer Edmund Prechtl und eine gemeinsame Ausfahrt. Für guten Sound sorgten die Big Rats aus Auerbach und brachten Schwung in die gute Stube Schwarzenbachs.

Spielplätze fit für den Sommer

08.07.2018 | Schwarzenbach

Spielplätze fit für den Sommer

Die beiden kommunalen Spielplätze im Gemeindegebiet (Mooswiesen/ Hauptstraße und Eichenstraße/ Tannenweg) sind jetzt fit für den Sommer. Der Sand wurde ausgetauscht und schadhafte Geräte werden derzeit repariert. In regelmäßigen Abständen werden die Anlagen auch durch den kommunalen Bauhof gemäht und der Zustand der Geräte überwacht.

Dorfladen: Eine Vision wird wahr

05.06.2018 | Schwarzenbach

Dorfladen: Eine Vision wird wahr

Mit einer Feierstunde mit Segnung des Gebäudes durch Herrn H.H. Pfarrer Edmund Prechtl und Pfarrer Dr. Andre Fischer wurde im Beisein von Herrn Landrat Andreas Maier unser Dorfladen eröffnet. Herr Archiktekt Klaus Stiefler vom Büro RSP überreichte 1. Bürgermeister Thorsten Hallmann und Geschäftsführer Walter Schäffler symbolisch den Schlüssel für das Gebäude. Gefeierte wurde mit zahlreichen stillen Gesellschaftern und der Bevölkerung am Dorfplatz im Festzelt. Ein erstes Fazit des Eröffnungswochenende fällt sehr positiv aus. Der Laden war immer sehr gut besucht. Das Dorftreff-Cafe immer gut besetzt. Die Kunden waren begeistert vom vorgehaltenen Angebot.

Dorfladen: So berichteten die Medien

03.06.2018 | Schwarzenbach

Dorfladen: So berichteten die Medien

Die Dorfladen-Eröffnung war ein großer Tag für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwarzenbach. Hier können Sie einen Auszug der Berichterstattung über die Eröffnung unseres Dorfladens nachlesen!

Countdown Eröffnung Dorfladen

29.05.2018 | Schwarzenbach

Countdown Eröffnung Dorfladen

Die Tage ohne Nahversorgung in Schwarzenbach sind gezählt. Die Dorfladen Schwarzenbach UG mit Geschäftsführer Walter Schäffler, Die Mitglieder des Beirats mit Vorsitzendem Gerhard Przetak und Stellvertreterin Anja Kirschsieper, der Arbeitskreis und die Gemeinde als Bauherr mit 1. Bürgermeister Thorsten Hallmann gaben jetzt den Startschuss zum Eröffnungs-countdown. Am 7. Juni 2018 wird um 10 Uhr mit einer offiziellen Feierstunde der Gemeinde mit Segnung der Räumlichkeiten der Startschuss für das Eröffnungswochenende gegeben. Für das Eröffnungswochenende haben sich die Verantwortlichen ein attraktives Rahmenprogramm mit attraktiven Angeboten ausgedacht. Der Dorfladen Schwarzenbach ist ein multifunktionales Ladengeschäft im Herzen der Gemeinde. Ein Schwerpunkt bildet das Angebot von frischen Backwaren sowie Fleisch, Wurst, Käse sowie Obst und Gemüse. Aber auch alle anderen Lebensmittel für den täglichen Angeboten. Dabei wird auch ein Augenmerk auf regionale Lieferanten gelegt. Fester Bestandteil ist auch ein kleines Dorftreff-Cafe. Das Projekt wird gefördert durch die Städtebauförderung und durch LEADER.

Anmeldung Mittagsbetreuung

26.05.2018 | Schwarzenbach

Anmeldung Mittagsbetreuung

Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung (bis 16 Uhr) der Gemeinde Schwarzenbach für die Schüler der Grundschule der Klassen 1 bis 4 des Schuljahres 2017/18 läuft ab sofort. Bis Ende Mai 2017 müssen sich mindestens zwölf Schüler anmelden, damit die Mittagsbetreuung auch im kommenden Schuljahr angeboten werden kann. Kinder die bereits im laufenden Schuljahr 2017/18 angemeldet sind, müssen für das kommende Schuljahr 2018/19 wieder neu angemeldet werden!. Anmelden können Sie ihre Kinder mit dem beigefügten Anmeldeformular. Dieses können Sie ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeinde Schwarzenbach oder der Verwaltungsgemeinschaft Pressath abgeben. Für Rückfragen steht Ihnen unser Verwaltungsmitarbeiter Herr Rudolf Fuchs, Tel. 09644/9209-25 gerne zur Verfügung.

Anmeldung Mittagsbetreuung 2018/19

Dorfladen: Umbau schreitet voran

18.03.2018 | Schwarzenbach

Dorfladen: Umbau schreitet voran

Langsam aber sicher nimmt der Dorfladen Gestalt an. Von außen kaum sichtbar arbeiten derzeit viele fleißige Hände an dem Projekt. Die Rohrinstallation für Elektro, Wasser, Abwasser, Kältetechnik konnte abgeschlossen werden. Die Fenster wurden gesetzt, die Verputzerarbeiten in einem Großteil des Gebäudes abgeschlossen. Sobald die Temperaturen wieder wärmer werden, kann weiter verputzt werden. Der Estrich wurde auch zwischenzeitlich verlegt werden und wird derzeit aufgeheizt. Die Trockenbauarbeiten sind auch weitgehend abgeschlossen. Im OG wurden die Trockenbauarbeiten in Eigenleistung erbracht. Derzeit wird das OG ehrenamtlich gestrichen. Ein herzlicher Dank an die ehrenamtlichen Helfer. Als nächste Arbeiten stehen die Fassade, die Malerarbeiten im EG und die Bodenbelagsarbeiten an. Die Arbeiten für die Außenanlage werden die nächsten Tage beauftragt. Auch die ersten Regale wurden bereits beschafft. Das Bauhofteam mit Bernd Przetak, Sebastian Haslop und Peter Stich mit ehrenamtlicher Unterstützung durch Heinz Przetak und 2. Bürgermeister Alfons Przetak haben aus zwei Ladenauflösungen bereits die ersten Regale abgeholt. Diese sind derzeit am Bauhof eingelagert.

Spalierobsthecke am Schulhof

06.11.2017 | Schwarzenbach

Spalierobsthecke am Schulhof

Apfel, Birne, Kirsche und Zwetschge. Wenn die Bäume gut anwachsen können die Grundschüler in Schwarzenbach schon nächstes Jahr eine gesunde Ernte einfahren. Nachdem bereits im Frühjahr durch den Bauhof am Schulgelände ein Hochbeet installiert wurde, konnten jetzt mit der Pflanzung der Obstbäume die Spalierhecke am Schulweg fertig gestellt werden. Dabei wurden neben Säulenobst auch Spalierbäume gepflanzt. Bei der Auswahl der Sorten wurde ein Augenmerk auf gutes Tafelobst gelegt, das schmackhaft ist und zum Sofortverzehr, ohne Einlagerung geeignet ist. Die Klasse 1./2. mit Klassenlehrerin Frau Hösl und die Klasse 3./4. mit Ihrer Klassenleiterin Frau Krügel freuten sich über die Pflanzungen. Dabei zeigten sich die Schüler gut informiert über den heimischen Obstgarten und die Bedeutung für eine gesunde Ernährung. 1. Bürgermeister Thorsten Hallmann freute sich über die gelungene Ausführung des Spaliers, dass unter Federführung von 2. Bürgermeister Alfons Przetak vom Bauhof realisiert wurde. Die Anregung für das Spalier lieferte Kreis-Gartenfachberaterin Claudia Saller. Sebastian Haslop, Peter Stich und Bernd Przetak vom Bauhof pflanzten gemeinsam mit den beiden Bürgermeistern die Bäume und schlossen damit das Projekt ab. Alle Beteiligten hoffen nun, dass das Projekt auch Früchte tragen wird. Nach der Streuobstwiese am Ortseingang mit alten Apfelsorten, ist die Spalierobsthecke am Schulhof mit modernen Sorten bereits das zweite Projekt der Gemeinde in jüngster Zeit, dass die Pflege und den Anbau von Obst zum Inhalt hat.

Martplatz der Generationen

23.09.2017 | Schwarzenbach

Martplatz der Generationen

Mit dem Ziel, den gewandelten demographischen und familiären Strukturen auch in kleinen ländlichen Gemeinden gerecht zu werden, hat sich die Gemeinde Schwarzenbach um die Aufnahme in das Programm „Marktplatz der Generationen“ der Bayerischen Staatsregierung erfolgreich beworben. Die Gemeinde Schwarzenbach freut sich über das Zuschlagsschreiben von Staatsministerin Emilia Müller. In der Oberpfalz wurden insgesamt nur neun Kommunen hierfür ausgewählt. Eine davon ist die Gemeinde Schwarzenbach.

Die ausgewählten Modellgemeinden werden sich auf den Weg machen, tragfähige Konzepte für die Sicherung der medizinischen, pflegerischen, wohnlichen und sozialen Infrastruktur zu entwickeln. Einem zunehmend größeren Anteil älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger soll es damit ermöglicht werden, ein selbständiges Leben in ihrem gewohnten Lebensumfeld aufrechterhalten und fortführen zu können. Kernpunkte der erfolgreichen Schwarzenbacher Bewerbung waren die zukünftige Nutzung und Ausgestaltung des Dorfladens und des geplanten Bürger- und Kulturhauses „Alter Pfarrhof“. Die kostenlosen Beratungsleistungen für die Gemeinde Schwarzenbach und das Projekt wird ab dem Sommer 2018 gestartet.

Dorfladen-Richtfest

13.09.2017 | Schwarzenbach

Dorfladen-Richtfest

Die Firma Kraus aus Mantel konnte die Rohbauarbeiten des Dorfladenanbaus zwischenzeitlich weitgehend ab-schließen. Diesen Meilenstein feierte die Gemeinde Schwarzenbach zusammen mit den Gesellschaftern und den Projektbeteiligten. Rund siebzig Gäste waren gekommen um sich von Bürgermeister Thorsten Hallmann und Geschäftsführer Walter Schäffler aus erster Hand über den Projektfortschritt informieren zu lassen. Nachdem der Richtbaum auf der Decke des Anbaus befestigt war, wurde mit einem Glas Sekt auf den Dorfladen angestoßen. Zum Abschluss waren alle in die Fahrzeughalle der Feuerwehr zu einer Brotzeit eingeladen.

Breitbanderschließung: Zweites Förderverfahren

Die Gemeinde Schwarzenbach will weiter den Breitbandausbau im Gemeindegebiet mit Mitteln aus dem Bayerischen Breitbandförderprogramm verbessern. Um entsprechende Fördermittel in Anspruch nehmen zu können sind die vorgeschriebenen Schritte des Förderprogramms zu durchlaufen. Hier finden Sie hierzu weitergehende Informationen! Klicken Sie hier!

Bildung, Jobs und viel Platz für Leben - Imagefilm

Der neue Imagefilm des Landkreises ist bewusst nicht touristisch ausgerichtet. Er wendet sich vielmehr an junge Leute aus der Nordoberpfalz, die in der Region bleiben oder auch hierher ziehen möchten. Er zeigt die guten Bildungsangebote, die hervorragenden Arbeitsplatzaussichten und vor allem auch die gute Lebensqualität.
Hier der YouTube Link: youtube.com/watch

Dorfladen: Start der Um- und Anbauarbeiten

11.07.2017 | Schwarzenbach

Dorfladen: Start der Um- und Anbauarbeiten

Die Baumeisterarbeiten für den Um- und Anbau des ehemailgen Bankegebäudes am Schwarzenbacher Dorfplatz zum Dorfladen haben begonnen. Die Firma Kraus aus Mantel hat mit den Gründungsarbeiten für den Anbau begonnen und im Inneren bereits Wände herausgebrochen. Zuvor wurde bereits durch den Bauhof die Innendecke im ehemaligen Schalterraum entfernt und die Elektrik zurückgebaut. Als nächstes wird die Bodenplatte gegossen. Nachdem diie Gemeinde die meisten Gewerke bereits vergeben hat, ist auf einen guten Baufortschritt zu hoffen. Das Projekt wird mit Mitteln aus dem Städtebau Bund-Länderprogramm "Kleine Städte und Gemeinde" gefördert.

Bayern-WLAN Hotspot am Dorfplatz

28.06.2017 | Schwarzenbach

Bayern-WLAN Hotspot am Dorfplatz

„Ab sofort kann in Schwarzenbach am Dorfplatz kostenlos, rund um die Uhr, ohne Begrenzung, sicher und mit Jugendschutzfilter im Internet gesurft werden“, freuen sich nicht nur 1. Bürgermeister Thorsten Hallmann, sein Stellvertreter Alfons Przetak und Kämmerer Christian Marzi. Durch die Gemeinde Schwarzenbach wurde ein BayernWLAN-Hot Spot im Ortskern installiert. Die Hardwarekosten und die Organisation steuert hierfür der Freistaat Bayern bei. Den laufenden Betrieb bezahlt die Gemeinde Schwarzenbach. Eine Registrierung ist zur Nutzung des Angebots nicht notwendig. Der Hotspot kann ohne zeitliche Beschränkung kostenlos genutzt werden. Zum Start ist einfach die Hotspot-Startseite im jeweiligen Internetbrowser zu öffnen und die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. „Dann kann man einfach lossurfen! Und das kostenlos Mitten im Herzen der Gemeinde Schwarzenbach!“ freuten sich die Gemeindevertreter beim Startschuss des Bayern-WLAN-Hotspots.

Rama-Dama Aktion

11.04.2017 | Schwarzenbach

Rama-Dama Aktion

Das Vereinskartell mit Vorsitzender Regina Götz hatte auch dieses Jahr wieder zur Rama-Dama Aktion im Gemeindegebiet Schwarzenbach eingeladen. Die angeschlossenen Vereine folgten den Aufruf und sammelten zahlreichen Unrat und Müll in den Fluren und Auen der Gemarkungen Schwarzenbach und Pechhof auf. Erfreulich war auch die Teilnahme zahlreicher Jugendlichen der Jugendfeuerwehr und der Vertreter der Landjugend. Bürgermeister Thorsten Hallmann bedankte sich bei den fleßigen Helfern mit einer Brotzeit.

Vereinskartell: Führungsteam komplett

04.04.2017 | Schwarzenbach

Vereinskartell: Führungsteam komplett

Das Führungsteam des Schwarzenbacher Vereinskartells ist wieder komplett. Bei der Jahreshauptversammlung wurden Sabine Thumfart zur stellvertretenden Vorsitzenden und Tobias Busch zum Kassier bestimmt. Rudolf Krös stand als Kassier nicht mehr zur Verfügung. Vorsitzende bleibt Regina Götz. Sie wird weiterhin durch Schriftführerin Corinna Bauernfeind unterstützt. Im Mittelpunkt der Versammlung stand die Vorbereitung des Schwarzenbacher Bürgerfestes am Dorfplatz bei der Gemeindelaube. Am Samstag 24. Juni 2017 ist ab 18.00 Uhr Festbetrieb, ab 20.00 Uhr spielt die Band "Boarisch Boum Xpress". Auch die Lokalmatadoren der Schwarzenbacher Schenkelzinterer haben sich angekündigt.

Am Sonntag, 25. Juni 2017 findet um 8.30 Uhr ein Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Antonius statt. Anschließend Frühschoppen auf dem Dorfplatz. Zum Mittagessen gibt es Spanferkel vom Grill und am Nachmittag werden die Gäste mit selbstgebackenen Kuchen und Kaffee verwöhnt.

Fördermittel für alten Pfarrhof

12.03.2017 | Schwarzenbach

Fördermittel für alten Pfarrhof

Rund 450.000 Euro bekommt die Gemeinde Schwarzenbach aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) des Bundes für die Sanierung und den Umbau des alten Pfarrhofes zum Bürger- und Kulturhaus. Insgesamt wurden die Kosten für die Maßnahme auf 780.000 Euro geschätzt. Erster Bürgermeister Thorsten Hallmann freute sich mit Kämmerer Christian Marzi über die gute Nachricht von der Regierung der Oberpfalz. Auch der Bauantrag wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt genehmigt. Damit steht einer Umsetzung des Projekts und dem Erhalt des prägenden Gebäudes im Ortszentrum nichts mehr im Weg. Als nächster Schritt sind die Fachplanungen durchzuführen.

Bürger-App der Verwaltungsgemeinschaft

11.03.2017 | Schwarzenbach

Bürger-App der Verwaltungsgemeinschaft

Ab sofort können Sie die App der Verwaltungsgemeinschaft Pressath mit den Mitgliedsgemeinden Schwarzenbach, Trabitz und Pressath nutzen. Die App können Android-Nutzer im Google-Playstore, IPhone-Nutzer im AppStore von Apple kostenlos herrunterladen (Suchestichwort: Pressath). Dort können Sie unter anderem folgende Vorteile nutzen:

  • Eine defekte Laterne? Ein Schlagloch? Einfach melden mit dem eingebauten Mängelreporter.
  • Sie haben was verloren? Mit dem integrierten Fundbüro wird die Suche noch einfacher.
  • eGovernment Module
  • Wasserzählerstand melden
  • Wahlergebnisse direkt am Handy verfolgen
  • Übersichtskarte von Einrichtungen am Ort, z.B. Sehenswürdigkeiten, Ärzte, Apotheken usw.

Spende für Eltern-Kind-Gruppe

13.01.2017 | Schwarzenbach

Spende für Eltern-Kind-Gruppe

Sandra Kick und Karin Stock haben wieder eine Eltern-Kind-Gruppe in Schwarzenbach initiert. Dazu haben die beiden Leiterinnen sich entsprechend fortgebildet. Um dieses Engagement zu unterstützen und den Start zu erleichtern haben die Gemeinderäte im Dezember auf das Weihnachtsessen des Gemeinderates verzichtet. Bürgermeister Thorsten Hallmann überreichte jetzt eine Spende in Höhe von 200 Euro aus seinen Verfügungsmittel an die engagierten Leiterinnen der neuen Gruppe. Mit der Gruppe wird wieder ein zusätzlicher, wichtiger Beitrag für eine familienfreundliche Gemeinde geleistet.

Felix Bauernfeind neu im Gemeinderat

23.12.2016 | Schwarzenbach

Felix Bauernfeind neu im Gemeinderat

Nachdem Eberhard Hohlrüther aus gesundheitlichen Gründen sein Gemeinderatsmandat niedergelegt hatte, vereidigte Bürgermeister Thorsten Hallmann Felix Bauernfeind als neuen Gemeinderat. Die Gemeinderatskollegen wünschten Felix Bauernfeind einen guten Start in die neue Aufgabe. Sein Vorgänger gehörte dem Gemeinderat seit 1990 an und wirkte bei maßgeblichen Projekten in der Gemeindeentwicklung verantwortungsvoll mit. Als Dank und Auszeichnung wurde Eberhard Hohlrüther mit der kommunalen Dankurkunde ausgezeichnet. Mit Eberhard Hohlrüther hat der dienstälteste Gemeidnerat das Gremium verlassen. Felix Bauernfeind ist mit 22 Jahren der derzeit jüngste Vertreter im Schwarzenbacher Kommunalparlament.

Volktrauertag 2016

12.11.2016 | Schwarzenbach

Volktrauertag 2016

Zum Volktrauertag versammelt sich wieder die Vereine und Verbände aus Schwarzenbach und Dießfurt am Kriegerdenkmal in Schwarzenbach. Nach dem Gottesdienst, der von Vikar Bruder Antony und Diakon georg Hösl zelebriert wurden, zogen die vereine mit dem gemeinderat, angeführt von der Musikkapelle Dießfurt zum Mahnmal in der Bahnhofstraße. Nach der Andacht und den Fürbitten von Diakon Georg Hösl erinnerte 1. Bürgermeister

Thorsten Hallmann die Anwesenden an die Bedeutung eines Lebens in Frieden und Freiheit: " Deswegen dürfen wir nicht aufhören,die mahnenden Stimmen aus unserer Vergangenheit zu hören. Deswegen ist auch der Volkstrauertag ein wichtiger Tag, unseren gefallenen Soldaten und allen Opfern, die in den Kriegen, bei Flucht, Verfolgung und Vertreibung ihr Leben gelassen haben zu gedenken und uns bewusst zu machen, welch wundervolles Gut Freiheit und Frieden ist!" Die Gemeinde Schwarzenbach dankt allen Teilnehmern, den vereinen und Verbänden, der Musikkapelle Dießfurt, der KSK Schwarzenbach und Dieakon georg Hösl für die Gestaltung der würdigen Gedenkveranstaltung.

Bürger- und Kulturhaus alter Pfarrhof

05.11.2016 | Schwarzenbach

Bürger- und Kulturhaus alter Pfarrhof

Die Gemeinde Schwarzenbach hat sich um Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) des Bundes beworben. Dabei hat die Gemeinde für das Projekt Sanierung des ehemaligen Pfarrhofs und Errichtung eines Bürger- und Kulturhauses den Zuschlag bekommen. Insgesamt kostet das Projekt rund 780.00 Euro. Mit rund 450.000 Euro wird das Projekt durch den Bund finanziell gefördert. Es ist geplant den leerstehenden Pfarrhof, der durch die Gemeinde von der katholischen Pfründestiftung erworben werden konnte, zu erhalten, zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Dabei ist geplant im Erdgeschoss ein Bürgerzimmer für Vereine, Sitzungen, Kurse, die Volkshochschule und Trauungen zu installieren. Daneben soll ein Raum für medizinischen Sprechstunden eingerichtet werden. Im Obergeschoss soll ein Raum für die Mutter-Kind-Gruppe sowie eine kleine Gemeindebibliothek integriert werden. Der Raumbedarf wurde auf Basis einer Ist-Analyse und den Ergebnissen der städtebaulichen Untersuchung unter Einbeziehung der Ergebnisse des städtebaulichen Arbeitskreises ermittelt. Nur durch die gute Förderung, die durch das geschlossene Handeln von Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat erreicht werden konnte sowie durch die gute Kooperation mit Stadtpfarrer Edmund Prechtl und der Kirchenverwaltung kann der alte Pfarrhof als identitätsstiftendenes Gebäude erhalten werden.

Foerderkompass Energieeinsparung

Nutzen Sie folgenden Link, um zum Förderkompass zu gelangen:

Förderkompass aktuell

Reinigungs- & Sicherungsverordnung

22.12.2010 | Trabitz

Reinigungs- & Sicherungsverordnung

Neue Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) für die Gemeinde Trabitz

Der Gemeinderat verabschiedete eine neue Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Sie trat am 22. Dezember 2010 in Kraft. Die wichtigsten Unterschiede zum bisherigen Ortsrecht sind:

  • Die Reinigung ist nicht mehr pauschal an jedem Samstag angeordnet, sondern nach Bedarf, aber mindestens an jedem ersten Samstag im Monat. Im Herbst besteht bei Laubfall in Verbindung mit einer Verkehrsgefährdung (feuchte Witterung!) die Verpflichtung bei Bedarf, aber mindestens jeden Samstag.
  • Die Reinigungsfläche der stärker belasteten Straßen (Anlage 1, Gruppe B der Vorordnung) reicht nicht bis zur Fahrbahnmitte, sondern nur bis 0,5 m vom Fahrbahnrand (bisher 1 m).
  • Die Sicherungspflicht im Winter trifft auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung bei einseitigem Gehweg nur noch die direkten Anlieger, nicht die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer. Bei beidseitigen Gehwegen oder bei Straßen ohne Gehweg bleibt es bei der beidseitigen Sicherungspflicht (Gehweg bzw. 1 m breit).
  • In der bisherigen VO war das Streuen von Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr (z.B. Treppen, starke Steigungen) zulässig. Die neue VO sieht kein Salzverbot mehr vor.

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Reinigungs- und Sicherungsverordnung

Neue Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) für die Stadt Pressath

Der Stadtrat verabschiedete in seiner Februarsitzung eine neue Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Sie tritt am 6. März 2010 in Kraft. Die wichtigsten Unterschiede zum bisherigen Ortsrecht sind:

  • Die Reinigung ist nicht mehr pauschal an jedem Samstag angeordnet, sondern nach Bedarf, aber mindestens an jedem ersten Samstag im Monat. Im Herbst besteht bei Laubfall in Verbindung mit einer Verkehrsgefährdung (feuchte Witterung!) die Verpflichtung bei Bedarf, aber mindestens jeden Samstag.
  • Die Reinigungsfläche der stärker belasteten Straßen (Anlage 1, Gruppe B der Vorordnung) reicht nicht bis zur Fahrbahnmitte, sondern nur bis 0,5 m vom Fahrbahnrand (bisher 1 m).
  • Die Sicherungspflicht im Winter trifft auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung bei einseitigem Gehweg nur noch die direkten Anlieger, nicht die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer. Bei beidseitigen Gehwegen oder bei Straßen ohne Gehweg bleibt es bei der beidseitigen Sicherungspflicht (Gehweg bzw. 1 m breit).
  • In der bisherigen VO war das Streuen von Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr (z.B. Treppen, starke Steigungen) zulässig. Die neue VO sieht kein Salzverbot mehr vor.

Nachstehend ist die neue Verordnung abgedruckt:

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter(Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958), erlässt die Stadt Pressath folgende Verordnung:

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Inhalt der Verordnung

Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der Stadt Pressath.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung. (2) Gehbahnen sind a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege oder b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus.
(3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

Reinhaltung der öffentlichen Straßen

§ 3 Verbote

(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen.

(2) Insbesondere ist es verboten, a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen, Tierfutter auszubringen; b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;
c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee

  1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern,

  2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können,

  3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der
    öffentlichen Straßen zu schütten oder einzubringen.

(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.

Reinigung der öffentlichen Straßen

§ 4 Reinigungspflicht
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf.

(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführte öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.

(3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann.

(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.

(5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB.

§ 5 Reinigungsarbeiten
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu reinigen.

Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen)

a) nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, an jedem ersten Samstag zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, jeweils am Samstag, durchzuführen.Fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Arbeiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen.
b) von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.

c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6 ) liegen.

§ 6 Reinigungsfläche

(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück, und a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungsverzeichnisses

 der Fläche außerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der Reinigungsfläche ist)

b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsverzeichnisses

 einer parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 Meter verlaufenden Linie 

innerhalb der Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen Teil der

 Reinigungsfläche ist)

c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsverzeichnisses

 der Mittellinie des Straßengrundstücks liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straßenmittellinie gezogenen Linien bestimmt werden.

(2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.

§ 7 Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger
(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen nach § 8 abgeschlossen sind.

(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück angrenzt.

§ 8 Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterliegern
(1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln.

(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinander stehen, wie die Grundstücksflächen.
Sicherung der Gehbahnen im Winter
§ 9 Sicherungspflicht (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt sind. § 10Sicherungsarbeiten (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

§ 11 Sicherungsfläche (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. (2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.

Schlussbestimmungen

§ 12 Befreiung und abweichende Regelungen

(1) Befreiungen vom Verbot des § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt.

(2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

§ 13 Ordnungswidrigkeiten Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt, 2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt, 3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.

§ 14 In-Kraft-Treten (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft*. Sie gilt 20 Jahre. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 01. März 1990 außer Kraft.

Stadt Pressath Merkl 1. Bürgermeister

*in Kraft ab 6.3.2010

Anlage zur Straßenreinigungsverordnung
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 i.V.m. § 6 )
Straßenreinigungsverzeichnis
Gruppe A (Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen) - entfällt –

Gruppe B (Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe A und zusätzlich die Fahrbahnränder)

  •      Bahnhofstraße im Bereich der Hausnummern 1 – 39
  • Bachstraße und Grafenwöhrer Straße im Zuge der Ortsdurchfahrt (derzeit noch B 299)

  • Eschenbacher Straße

  • Hauptstraße

  • Kemnather Straße

  • Erbendorfer Straße

  • Wollauer Straße

  • Weidener Straße

  • Ortsdurchfahrt Friedersreuth im Bereich der Kreisstraße NEW 25

  • Ortsdurchfahrten Troschelhammer und Dießfurt im Bereich der Kreisstraße NEW 22

  • Ortsdurchfahrten Wollau, Altendorf und Eichelberg im Bereich der Kreisstraße NEW 24

  • Ortsdurchfahrt Zintlhammer Bereich der Kreisstraße NEW 8

Gruppe C (Reinigungsfläche bis zur Fahrbahnmitte)

Alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, die nicht der Gruppe A oder B angehören

Bürger-Energiegenossenschaft West eG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab sofort Anteile der neu gegründeten "Bürger-Energiegenossenschaft West eG" erworben werden können.

Ziel ist es, unsere Region mit regenerativen Energien unabhängiger von den großen Lieferanten zu machen.

Unter nachfolgendem Link auf unsere Internetseite finden Sie weitere Informationen und können sich die Satzung, Geschäftsordnung sowie Beitrittsformulare in Form eines Microsoft Word Dokuments herunterladen. Darin enthalten sind weitere Fakten über die Organisation als auch die Möglichkeit bei Interesse Anteile zu zeichnen.

Klicken Sie hier um zu unserem Internetauftritt zu gelangen.

Mit freundlichen Grüßen,
Verwaltungsgemeinschaft Pressath

Neue Plakatierungsverordnung der Stadt Pressath

Am 11.4.2009 tritt die nachstehende Verordnung in Kraft:

Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Stadt Pressath (Plakatierungsverordnung)

vom 02 April 2009

Aufgrund des Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlässt die Stadt Pressath folgende Verordnung:

§ 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen
(1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der Stadt zum Anschlag bestimmten und in der Anlage aufgeführten Plakatsäulen und –ständern, Anschlagtafeln und Schaukästen angebracht werden. Je Anschlagstelle darf nur ein Plakat je Veranstaltung angebracht werden. Die maximale Größe ist DIN A 1. Die Anschläge müssen innerhalb einer Woche nach dem Ende der Veranstaltung entfernt werden. Darstellungen durch Bildwerfer dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt vorgeführt werden.

(2) Vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden werden von der Stadt Plakatsäulen und Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind.

§ 2 Begriffsbestimmung
(1) Anschläge in der Öffentlichkeit sind Plakate, Zettel oder Tafeln, die an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Mauern, Zäunen, Telegrafenmasten oder an beweglichen Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge – insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum - aus wahrgenommen werden können.

(2) Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung.

§ 3 Ausnahmen
(1) Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind Bekanntmachungen, die von den Eigentümern, dinglich Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grundstücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden, und Plakate und Ankündigungen, die für Veranstaltungen durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern ausgehängt werden.

(2) Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb der von der Stadt zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen und –Anschlagtafeln (§ 1 Abs. 2), insbesondere an beweglichen Wahlplakatständern angebracht worden sind, in folgendem Umfang für

a) die jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen bei

Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
Bundestagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
Landtagswahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin
Kommunalwahlen 4 Wochen vor dem Wahltermin

b) die jeweiligen Antragsteller bei

Volksbegehren während der Dauer der Auslegung der Eintragungslisten

c) die jeweiligen Antragsteller und die jeweiligen politischen Parteien und Wählergruppen bei Volksentscheiden 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin

Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden.

(3) Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen sind höchstens 4 Plakate örtlicher Vereine, die außerhalb der von der Stadt zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen und –Anschlagtafeln (§ 1 Abs. 2) frühestens 2 Wochen vor der Veranstaltung angebracht oder aufgestellt worden sind. Diese Plakate müssen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung entfernt werden

(4) Im Übrigen kann die Stadt in besonderen Fällen – insbesondere anlässlich besonderer Ereignisse – im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 gestatten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt sind.

§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 öffentlich Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen anbringt oder anbringen lässt,
entgegen § 1 Abs. 1 Satz 5 ohne Genehmigung öffentliche Bilddarstellungen vorführt,
entgegen § 1 Abs. 1 zu viele oder zu große Plakate anbringt,
oder

Plakate nicht in der in den §§ 1 bzw. 3 festgesetzten Frist entfernt.

§ 5 In-Kraft-Treten – Geltungsdauer – Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Die Verordnung gilt 20 Jahre.

Pressath, den 02. April 2009

Stadt Pressath
Merkl
1. Bürgermeister

Anlage zu § 1 Abs. 1
Zum Anschlag bestimmte Einrichtungen:

1. Begrüßungstafeln des Gewerberings an den Ortseingängen von Pressath (Weidener Straße, Erbendorfer Straße, Grafenwöhrer Straße)
2. Folgende von der Stadt aufgestellte Anschlagtafeln:

  • Wollauer Straße gegenüber der Raiffeisenbank
  • Weidener Straße, Grünfläche vor der Wohnanlage Hausnummern 17 – 21
  • Pressather Einkaufszentrum – PEZ
  • Erbendorfer Straße oberhalb der Kapelle
  • Spitalplatz
  • Unterhalb dem Pfarrhof in der Reinwaldstraße
  • in jeder Ortschaft

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Unsere Verwaltungsgemeinschaft

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Eine starke Gemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft Pressath besteht seit dem 01.07.1975. Ihre Mitgliedsgemeinden sind die Stadt Pressath, die Gemeinde Trabitz und die Gemeinde Schwarzenbach. Unter anderem erledigt sie für die Grund- und Mittelschule Pressath und die Musikschule VierStädtedreieck e.V. die laufenden Verwaltungs- und Kassengeschäfte.

Die Mitgliedsgemeinden sind weiterhin eigenständige Kommunen mit eigenem Stadtrat und eigenen Gemeinderäten, lediglich die Verwaltungsaufgaben werden zentral von der Verwaltungsgemeinschaft erledigt. Informationen zu den Mitgliedsgemeinden finden sie auf den jeweiligen Internetseiten der entsprechenden Kommunen, so z. B. Veranstaltungstermine usw.

Die Mitgliedsgemeinden entsenden Mitglieder des Stadrats bzw. Gemeinderats in die Gemeinschaftsversammlung, welchen den Gemeinschaftsvorsitzenden wählt. Dieser ist Leiter der Behörde. Die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises außer dem Erlass von Satzungen und Verordnungen. Bei den Mitgliedsgemeinden bleiben die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, wobei die Verwaltungsgemeinschaft als Behörde der Mitgliedsgemeinden agiert und dabei z. B. Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt.