Informationen zu den Wahlunterlagen

Bekanntmachung

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden spätestens in der letzten Januarwoche versendet. Mit dieser können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Außerdem können diese:

bzw. Rathaus -Service-Portal --> Einwohnermeldeamt/Standesamt/Gewerbeamt/Sozialamt --> Wahlschein

beantragt werden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Verschickt werden die Briefwahlunterlagen - egal über welchen Weg Sie diese beantragt haben - nicht vor dem 10. Februar!

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