Abschaffung des Jugendfischereischeins

Bekanntmachung

Zum 01.01.2025 wurden einige Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und der zugehörigen Ausführungsverordnung geltend gemacht. Der Jugendfischereischein ist abgeschafft, alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz1 BayFiG). Die Jugendlichen müssen keine Fischereiabgabe entrichten. Erforderlich ist wie bisher eine gesonderte zivilrechtliche Erlaubnis des minderjährigen Fischers, am konkreten Gewässer zu fischen (Erlaubnisschein / Angelkarte).
Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen.

Weitere Informationen unter: https://www.stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2024/zukuenftig-ohne-jugendfischereischein-ans-wasser/index.html

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